Antwort auf: Wie lang ist für den Arbeitgeber die Kündigungsfrist

  • Veröffentlicht am
  • von
  • auf

K%C3%BCndigungsfristen.jpg


Welche Kündigungsfristen muss mein Arbeitgeber einhalten, wenn er mich kündigen will?

Die Kündigungsfristen sind häufig in einem Tarifvertrag geregelt. Ist der Arbeitgeber an einem gültigen Tarifvertrag gebunden so ist zuerst der gültige Tarifvertrag zu lesen und die dortigen Bestimmungen zu beachten. Die Tarifverträge orientieren sich stark an der gesetzlichen Vorgabe, es gibt jedoch im Detail und manchmal auch größere Unterschiede von Branche zu Branche.


Die allgemeinen Kündigungsfristen, die gelten wenn kein Tarifvertragsrecht besteht oder im Arbeitsvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden, lauten wie folgt:

bis 6 Monate Betriebszugehörigkeit
Dies ist gleichzeitig auch die maximale Dauer einer Probezeit. Hier gilt die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.


6 Monate bis unter 2 Jahre Betriebszugehörigkeit
Hier Beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende


2 Jahre bis unter 5 Jahren Betriebszugehörigkeit
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende


5 Jahre bis unter 8 Jahre Betriebszugehörigkeit
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende


8 Jahre bis unter 10 Jahren Betriebszugehörigkeit
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende


10 Jahre bis unter 12 Jahre Betriebszugehörigkeit
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate bis zum Monatsende


12 Jahre bis unter 15 Jahre Betriebszugehörigkeit
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Monatsende


15 Jahre bis unter 20 Jahre Betriebszugehörigkeit
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende


Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren
beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate zum Monatsende.


Diese Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer die mindestens 25 Jahre alt sind.

Wenn der Arbeitgeber kündigen möchte, muss er bestimmte Regeln einhalten. Hält er sich nicht an diese exakte Form, hat der Arbeitgeber gute Chancen die Kündigung vor einem Arbeitsgericht unwirksam zu erklären. Hier sind wesentliche Punkte im Ablauf einer Kündigung dargestellt:


* die Kündigung bedarf der Schriftform und gilt erst, wenn sie übergeben worden ist (bei Postzustellung wird die regelmäßige Postlaufzeit als Zustellungsdatum betrachtet).


* vor der Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Der Betriebsrat kann die Kündigung befürworten oder ablehnen. Dies hat für die Kündigung erst einmal keine Auswirkung. Außer, der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nicht gefragt, dann ist die Kündigung unwirksam


* die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.


Für den Arbeitnehmer gilt bei einer Kündigung, dass er sich sobald er von der Kündigung erfährt (wenn sie absehbar ist), dass er sich sofort bei dem zuständigen Arbeitsamt melden muss. Tut er dies nicht oder verspätet, dann kürzt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld erheblich. Der Arbeitnehmer hat maximal 1 Woche Zeit zum Arbeitsamt zu gehen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.


Wenn der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden ist (was im übrigen immer der Fall sein dürfte), dann gilt die 3 Wochen Frist. Das Arbeitsrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Arbeitsrecht. Wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen Klage vor einem Arbeitsgericht einreicht, dann gilt die Kündigung als Wirksam, auch bei einem Formfehler des Arbeitgebers. Nach drei Wochen sind die Ansprüche "verjährt".


Bei einer Klage gegen die Kündigung werden die Arbeitnehmer nur in den wenigsten Fällen wieder eingestellt. Häufig werden die Kündigungen aber aufgehoben und der Arbeitnehmer muss erneut kündigen, so beginnt die Kündigungsfrist von neuem zu laufen und als Ergebnis erhält der Arbeitnehmer längere Lohnzahlungen und damit eine höhere Abfindung. Nur wer klagt, kann sich Vorteile verschaffen oder dem Recht Geltung verschaffen.


Hier sind allgemeine Angaben gemacht, das Arbeitsrecht ist sehr vielfältig und viele Individuelle Situationen spielen im Arbeitsrecht eine Rolle. So gilt das Kündigungsschutzgesetz zum Beispiel erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 vollbeschäftigten Arbeitnehmern. Außerdem gibt es für bestimmte Personengruppen einen besonderen Kündigungsschutz, hier seinen werdende Mütter und behinderte Personen genannt.

Ähnliche Fragen lesen: