Navigationsgeräte mit Radarwarnern verboten

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Stimmte es, dass ein Navigationsgerät das in der Software vor Starenkästen warnt beschlagnahmt werden kann. Insbesondere die Schweiz geht sehr stark gegen diese Navigationsgeräte vor und beschlagnahmt die Navigationsgeräte?

Fazit: In der Schweiz sind Warnungen vor Radarkontrollen verboten. Ein Navigationsgerät das den Fahrer vor einer stationären Kontrolle warnt ist verboten und das Gerät wird bei einer Kontrolle eingezogen.


Navigationsgeräte (oder auch Handys) die in die Schweiz mitgeführt werden und vor Radaranlagen warnen sind verboten. Findet die Polizei ein solches Gerät dann wird es beschlagnahmt und weg ist das teure Teil.


Das warnen vor Geschwindigkeitsmessstellen ist in der Schweiz (und auch in Deutschland) verboten. Wenn das eigene Navigationsgerät in der Fahrroute solche Warnungen eingebaut hat, dann reicht dies schon um von der Polizei in der Schweiz beschlagnahmt zu werden.


In einigen Navigationsgeräten kann eine solche Funktion gelöscht oder deaktiviert werden. Es reicht leider nicht aus, die Funktion zu deaktivieren, das Navigationsgerät darf eine solche Funktion nicht aufweisen. Es gibt Navigationsgeräte bei denen solche Funktionen enthalten sind und nicht gelöscht werden können. In diesem Fall würde bei einer Kontrolle in der Schweiz der Einzug des Navigationsgerätes drohen.

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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Uwe vom 7.02.09 23:48.

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