Alle Verkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, Tarif- und Beförderungsbestimmungen zu erlassen. Diese Tarif- und Beförderungsbestimmungen müssen nach bestimmten Regeln und Vorschriften von der Genehmigungsbehörde (z. B. der Bezirksregierung, dem Verkehrsverbund oder einem Bevollmächtigten der Landesregierung) genehmigt werden. Damit erhalten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen bindende Gesetzeskraft und müssen zwingend eingehalten werden. In diesen Tarif- und Beförderungsbestimmungen schreiben die Verkehrsunternehmen häufig genug rein, dass die Fahrgäste das Beförderungsentgelt passend bereit zu halten ist. Hält der Fahrgast diese Bestimmung nicht ein, so darf er einfach nicht mitfahren.
Nicht alle Busfahrer halten sich so restriktiv an diese Bestimmung und sind auch schon mal kulant. Aber auch die Ausgabe von Gutschriften anstelle von Bargeld müsste der Fahrgast akzeptieren. Im öffentlichen Personennahverkehr gelten besondere Regelungen und Bestimmungen und der Fahrgast kann nicht einfach darauf vertrauen, dass die Regeln des regulären Geschäftslebens auch hier Anwendung finden.
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