Antwort auf: Was passiert, wenn der Busfahrer kein Geld wechseln kann?

Jeder Reisende muss zu Beginn der Fahrt einen Fahrschein haben. Wer dies nicht hat, muss entsprechend eine Strafe zahlen, häufig genug sind dies 60 Euro gekoppelt mit einer Anzeige bei der Polizei wegen der Erschleichung einer Beförderung. Was aber, wenn man zwar Geld hat, aber der Busfahrer nicht über genügend Wechselgeld verfügt? Fährt man dann trotzdem Schwarz? Rechtlich ist die Angelegenheit eindeutig, jeder Fahrgast muss im Besitz eines Fahrscheins sein. Es ist die Pflicht eines jeden Fahrgasts, sich im Vorfeld entsprechend mit einem gültigen Fahrausweis zu versorgen. Es besteht keine Verpflichtung für den Busfahrer, immer ausreichend Wechselgeld in der Tasche zu haben. Was in Geschäften häufig erwartet wird, das Geld gewechselt wird, ist im öffentlichen Personennahverkehr nicht selbstverständlich.

Alle Verkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, Tarif- und Beförderungsbestimmungen zu erlassen. Diese Tarif- und Beförderungsbestimmungen müssen nach bestimmten Regeln und Vorschriften von der Genehmigungsbehörde (z. B. der Bezirksregierung, dem Verkehrsverbund oder einem Bevollmächtigten der Landesregierung) genehmigt werden. Damit erhalten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen bindende Gesetzeskraft und müssen zwingend eingehalten werden. In diesen Tarif- und Beförderungsbestimmungen schreiben die Verkehrsunternehmen häufig genug rein, dass die Fahrgäste das Beförderungsentgelt passend bereit zu halten ist. Hält der Fahrgast diese Bestimmung nicht ein, so darf er einfach nicht mitfahren.

Nicht alle Busfahrer halten sich so restriktiv an diese Bestimmung und sind auch schon mal kulant. Aber auch die Ausgabe von Gutschriften anstelle von Bargeld müsste der Fahrgast akzeptieren. Im öffentlichen Personennahverkehr gelten besondere Regelungen und Bestimmungen und der Fahrgast kann nicht einfach darauf vertrauen, dass die Regeln des regulären Geschäftslebens auch hier Anwendung finden.

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