Anspruch auf Dienstwagen auch bei Krankheit

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http://www.fragdienachbarn.org/bilder/Anspruch_Dienstwagen_Krankheit.jpg Ich habe per Vertrag einen Dienstwagen von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen. Nun bin ich durch eine Krankheit für eine längere Zeit ausgefallen und werde wohl noch für weitere Wochen ausfallen. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich den Dienstwagen zurück gebe so lange ich Krank bin. Ich habe einen vertraglichen Anspruch auf den Dienstwagen, dies hat doch mit der Krankheit nichts zu tun!
Fazit: Der Anspruch auf Dienstwagen bleibt während einer Krankheit bestehen. Wenn jedoch der Arbeitnehmer aus der Lohnfortzahlung heraus fällt und die Krankenkasse monatliche Beträge leistet, muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen zurück geben. Dies gilt auch, wenn vertraglich die private Verwendung des Dienstwagens vereinbart wurde. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat über den Anspruch auf Dienstwagen auch bei Krankheit entsprechend entschieden.

Wer per Arbeitsvertrag einen Dienstwagen fahren kann, erhält den Dienstwagen aufgrund seiner Arbeitsstellung mit dem Ziel, den Beruf für den man eingestellt worden ist auch ausüben zu können.

Wer nun Krank wird, erhält für die Dauer von 6 Wochen die Lohnfortzahlung. Innerhalb dieser Zeit hat der Arbeitgeber keinerlei Möglichkeiten vertraglich zugesicherte Eigenschaften zurück zu fordern. Anders sieht das aber aus, sobald man nach 6 Wochen Krankheit (wichtig, es gilt 6 Wochen von ein und der selben Krankheit, nicht 2 Wochen Krank von der einen Krankheit und 4 Wochen Krank von der anderen Krankheit, dann ist die 6 Wochenfrist noch nicht erreicht) aus der Lohnfortzahlung heraus fällt, müssen auch Dienstwagen zurück gegeben werden.

Das Überlassen eines Dienstwagens ist eine zusätzliche Gegenleistung für die Arbeitsleistung. Wird die Arbeitsleistung nicht erbracht, so muss der Dienstwagen zurück gegeben werden. In einem ähnlichen Fall hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt unter dem Aktenzeichen Az: 9 AZR 631/09 entschieden.

Wer also aus der Lohnfortzahlung heraus fällt und sein Geld von der Krankenkasse erhält, muss ab diesem Zeitpunkt den Dienstwagen zurück geben, wenn der Arbeitgeber dies einfordert.

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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Uwe vom 16.01.11 20:42.

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