Ich lebe seit vielen Jahre in einer Mietwohnung. Bislang wurden die Verbrauchswerte immer mit speziellen Zählern von der Heizung abgelesen wonach dann später der Anteile Heizkostenanteil von mir gefordert wurde. Nun hat die Vermietungsgesellschaft auf Funkübertragungssysteme umgestellt. Mir gefällt es nicht besonders, das ich hier die Funkwellen aufnehmen muss, es gibt schließlich schon genug Handys und WLAN - Stationen. Meiner Bitte hin, doch das alte System beizubehalten hat die Vermietungsgesellschaft aus Kostengründen abgelehnt und mich dazu aufgefordert die Leute für den Einbau ins Haus zu lassen. Muss ich die Verbrauchswerteübertragung per Funk in meiner Mietwohnung wirklich dulden?
Fazit: Die Verbrauchswerte wie Wasser- und Energie werden von immer mehr Vermietungsgesellschaften aus Kosten- und Vereinfachungsgründen per Funk übertragen, dadurch wird die Ermittlung der Verbrauchsdaten wirtschaftlicher und zeitnah möglich. So lange im Mietvertrag keine Vereinbarung existiert, das die Wohnung frei von Funkwellen sein muss, ist der Einsatz solcher Funksysteme vom Vermieter rechtens und muss vom Mieter hingenommen werden.
Dennoch müssen Mieter die Übermittlung der Verbrauchswerte per Funk dulden. Es handelt sich hierbei um einen üblichen Stand der Technik bei dem nicht erkennbar eine erhöhte Gesundheitsgefahr besteht, vor allem auch weil Mikrowellen und Funkwellen zu unserem Alltag gehören.
In einem ähnlichen Fall hat das Landgericht Heidelberg (Az: 5 S 34/10) einer klagenden Mieterin eine Absage erteilt und den Einsatz von Funkübermittelten Verbrauchswerten ausdrücklich zugestimmt. Ein Anspruch würde nur bestehen, wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung existieren würde, dass die Mietwohnung frei von Funkwellen sein muss. Dies war in diesem Fall (und wohl auch in den meisten anderen Fällen) nicht gegeben. Damit fehlt rechtlich die Grundlage Funkübermittlungssysteme abzulehnen.
Dies gilt selbst noch dann, wenn die bestehenden Systeme für die Ermittlung des Wasserverbrauch und Energieverbrauch noch Funktionstüchtig sind. In diesem Fall hat das Landgericht sich deutlich auf die Seite der Technik und des Vermieters gestellt. Der Mieter selber profitiert auch von solchen Systemen. Beim Einsatz solcher Funkübertragungssysteme wird der Aufwand für das Ablesen gespart. Dies sollte mittelfristig die allgemeinen Verwaltungskosten einsparen.
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