Antwort auf: Weiterbildungen vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzen lassen

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Wer eine Weiterbildung durchführt setzt seinen Teil seiner privaten Freizeit ein um seine Fähigkeiten zu erhöhen und auf seinem Arbeitsplatz effektiver zu sein und über mehr Einsatzmöglichkeiten zu verfügen. Diese Weiterbildungsmöglichkeiten können seit 2011 steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden. Wer eine berufliche Weiterbildung oder Fortbildung betreibt setzt hierfür nicht nur die Freizeit ein, sondern häufig genug auch einige Geldmittel. Bislang musste dies der Arbeitgeber selber tragen, es sei denn, dass der Arbeitgeber die Rechnung für die Weiterbildung auf den Arbeitgeber ausgestellt wurde. Dies bedeutet aber auch, dass der Arbeitgeber die Anmeldung für die Weiterbildung ausgeführt hat. Dies ist nicht in allen Fällen möglich, zum einen verlangen bestimmte Institute die Weiterbildungen und Fortbildungen anbieten einen private Anmeldung und zum anderen ist zum Zeitpunkt der Weiterbildung oftmals noch nicht alles zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geklärt.

Seit 2011 hat sich in diesen Fällen einiges geändert. Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Weiterbildung oder Fortbildung übernehmen. Es handelt sich in diesen Fällen nicht mehr um Arbeitslohn sondern kann steuerfrei ersetzt werden. Es gibt allerdings zwei Voraussetzungen die nach aktueller Rechtslage erfüllt sein müssen.

Zum einen muss nach der Fortbildung oder Weiterbildung der Arbeitnehmer über eine größere Einsatzfähigkeit im Betrieb verfügen. Dies sollte ja eigentlich mit jeder Weiterbildung der Fall sein und ist im schlimmsten Fall lediglich eine Argumentationshürde beim zuständigen Finanzbeamten.
Die zweite Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber schriftlich vor Vertragsabschluss dem Arbeitnehmer die Zusicherung für die Kostenübernahme gegeben hat. Diese Hürde lässt sich sicherlich auch meistern.

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