Wer eine Weiterbildung durchführt setzt seinen Teil seiner privaten Freizeit ein um seine Fähigkeiten zu erhöhen und auf seinem Arbeitsplatz effektiver zu sein und über mehr Einsatzmöglichkeiten zu verfügen. Diese Weiterbildungsmöglichkeiten können seit 2011 steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden.
Fazit: Die Weiterbildung und Fortbildung von Arbeitnehmern kann nun auch in solchen Fällen vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, wenn die Rechnung auf den Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitgeber geführt ist.
Seit 2011 hat sich in diesen Fällen einiges geändert. Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Weiterbildung oder Fortbildung übernehmen. Es handelt sich in diesen Fällen nicht mehr um Arbeitslohn sondern kann steuerfrei ersetzt werden. Es gibt allerdings zwei Voraussetzungen die nach aktueller Rechtslage erfüllt sein müssen.
Zum einen muss nach der Fortbildung oder Weiterbildung der Arbeitnehmer über eine größere Einsatzfähigkeit im Betrieb verfügen. Dies sollte ja eigentlich mit jeder Weiterbildung der Fall sein und ist im schlimmsten Fall lediglich eine Argumentationshürde beim zuständigen Finanzbeamten.
Die zweite Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber schriftlich vor Vertragsabschluss dem Arbeitnehmer die Zusicherung für die Kostenübernahme gegeben hat. Diese Hürde lässt sich sicherlich auch meistern.
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