Antwort auf: Mäuse in der Wohnung - Mieter muss keine Fallen aufstellen

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Ich wohne zu Miete und wir haben Mäuse. Wo diese auch immer herkommen aber ich möchte dass die Mäuse verschwinden. Ich habe dem Vermieter schon informiert und der hat mir nur lapidar die Antwort gegeben, ich soll halt Fallen aufstellen. Er hat mir in einem anderen Gespräch sogar eine Katze empfohlen. Was muss ich machen, ich möchte keine Mäuse in der Wohnung, wer muss die Fallen aufstellen? Entdeckt ein Mieter in seiner Wohnung Mäuse, so darf der Mieter die Miete mindern. So hat es vor kurzem auch das Amtsgericht Brandenburg (Az: WuM 2001, 605) gesehen und sogar eine Mietminderung von 100% zugestimmt.

Allerdings ist im deutschen Recht auch immer die Verhältnismäßigkeit zu betrachten. Geht es um eine einfache Maus, quasi einen einmaligen Vorfall so ergibt sich für den Mieter überhaupt keine Handhabe. Dies ist sicherlich hinzunehmen. Gleiches gilt, wenn es zwar Mäuse gibt, aber diese keinen feststellbaren Lebenseinbußen bewirken. Anders sieht es aus, wenn die Mäuse z. B. im Keller oder im Schrank die Lebensmittel anknappern. In diesem Fall muss gegen die Mäuse unbedingt etwas unternommen werden.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über die Mäuse zu unterrichten um dem Vermieter die Möglichkeit zu gegeben Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehört dann natürlich auch der notwendige Zugang zu der Wohnung. Der Mieter darf nicht ohne eine Information an den Vermieter wegen Mäusen die Miete mindern.

Der Mieter ist nicht verpflichtet, Fallen für die Mäuse aufzustellen oder gar eine Katze anzuschaffen. Dies ist eindeutig die Aufgabe des Vermieters. Umgekehrt hat vor allem der Mieter das Interesse die Mäuse los zu werden und man sollte als Mieter nicht alles auf den Vermieter abwälzen.

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