Antwort auf: Arbeitsrecht Zielvereinbarungen

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Mein Arbeitgeber hat eine Bonusregelung mit mir vereinbart bei der ich in Abhängigkeit von den verabredeten Zielen zusätzliches Weihnachtsgeld erhalte. Nun hat mein Chef diese Dinge aber nicht mit mir besprochen. Ich bin davon ausgegangen dass der Chef zu mir kommt damit wir die Ziele vereinbaren können. Dies war aber nicht der Fall. Nun will er den Bonus nicht zahlen, weil ja nichts vereinbart worden ist. Was mache ich nun? Ich bin Sauer auf meinen Chef und will natürlich das Geld haben. Auf der anderen Seite habe ich Angst um meinen Arbeitsplatz.

Die Zielvereinbarungen sind in den letzten Jahren verstärkt von den Arbeitgebern eingesetzt worden. Die Zielvereinbarung sollen dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben sich stärker einzusetzen und damit zusätzliche Bonuszahlungen zu erhalten. Häufig liegen die Bonuszahlungen im Bereich eines halben oder gar eines kompletten Gehalts.


Wenn nun in einer Bonusregelung vereinbart wurde, dass die Ziele zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam festzulegen sind, so spricht dies dafür dass der Arbeitgeber die treibende Kraft sein muss.


Der Nachteil einer solchen Regelung ist, dass man die Ziele mit jedem Arbeitnehmer persönlich vereinbaren muss. Häufig kümmert sich der Chef aber um andere Dinge und die Zielvereinbarungen werden liegen gelassen oder nach hinten verschoben.


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Aktenzeichen 15 Sa 283/06 in einem solchen Fall entschieden, dass der Arbeitgeber bei Unterlassung eines solchen Personalgesprächs zum Schadensersatz verpflichtet ist. Er kann nicht argumentieren, der Mitarbeiter hätte sich ja melden können.


In dem hier geschilderten Fall gibt es also vor Gericht wirklich gute Chancen an das Geld zu kommen.

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