Antwort auf: Tarifvertrag auch nach Austritt Arbeitgeberverband

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Mein Chef ist (oder war) im Arbeitgeberverband der Metallindustrie und hat nun bei der Belegschaftsversammlung verkündet, dass er wegen den hohen Tarifabschlüssen aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist. Der Tarifvertrag würde nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband nicht mehr gelten und er würde nun mit uns selbst die Lohnerhöhungen vereinbaren. Nun gibt es aber auch einige, die sagen dass der Tarifvertrag auch nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband gelten würde. Was ist denn nun die Wahrheit?


Im Arbeitsrecht ist nichts einfach. Selbstverständlich hat der Chef das Recht aus dem Arbeitgeberverband auszutreten und damit die Lohnabschlüsse aus dem Tarifvertrag aus dem Weg zu gehen.


Dies gilt aber auf keinen Fall rückwirkend. Wenn nun jemand in der Gewerkschaft ist und der Chef im Arbeitgeberverband ist, dann bleibt der Tarifvertrag bindend. Hier nutzt es nix, dass der Chef aus dem Arbeitgeberverband austritt.


Außerdem gibt es viele Arbeitsverträge, die in ihrem Text auf den Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung verweisen. In diesem Fall wird mittels Arbeitsvertrag der Tarifvertrag als Basis genommen und damit haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch auf die Anwendung des Tarifvertrages verständigt. Damit wird der Tarifvertrag auch zwingend angewendet, ob der Chef aus dem Arbeitgeberverband austritt oder nicht.


Diejenigen Arbeitnehmer in der Firma sind dann natürlich fein raus!

In seltenen Fällen erklärt die Bundesregierung einen Tarifvertrag für allgemein Verbindlich. In diesem Fall MUSS der Tarifvertrag von jedermann angewendet werden. Es gibt im Arbeitsrecht eine ganze Reihe von Sonderbestimmungen die bei bestimmten Personengruppen oder in bestimmten Branchen angewendet werden. Ein guter Rat ist also, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt sich mit der Materie beschäftigen und sich im Detail informieren. Wenn notwendig auch mal einen Rechtsanwalt der für das Arbeitsrecht spezialisiert ist, konsultieren.

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