Antwort auf: sexuelle Belästigung an Karneval

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In der Karnevalszeit geht ein geselliges Brauchtum einher das natürlich auch zu diversen Annäherungen zwischen den Geschlechtern führt. Gilt es an solchen Tagen auch als sexuelle Belästigung?

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Die sexuelle Belästigung ist eine der schwerwiegendsten Verstöße am Arbeitsplatz. Nur weil Karneval ist, werden die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht außer Kraft gesetzt.


Allerdings kommen zu Karneval vermehrt solche Fälle vor. Wenn ein solcher Fall bekannt wird, dann drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen sondern häufig auch Strafrechtliche Konsequenzen.


Wer bei einer Betriebsfeier oder bei Karneval sich dem anderen Geschlecht nähert und dabei aufdringlich wird, erhält auf jeden Fall eine Abmahnung. In schweren Fällen droht sogar die fristlose Kündigung. Hier hilft auch nicht, wenn man einen guten Draht zum Chef hat, geht der Arbeitgeber nicht gegen eine gemeldete sexuelle Belästigung vor, hat er seinerseits ein Problem.


Die sexuelle Belästigung geht übrigens für Männer und Frauen gleichermaßen. Während in früheren Jahren die sexuelle Belästigung hauptsächlich von Männern ausging, begehen auch immer mehr Frauen eine sexuelle Belästigung.

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