Antwort auf: Unfall bei Neuwagen muss die Versicherung kompletten Neupreis ersetzen

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Wenn ein Neuwagen durch einen Unfall beschädigt wird, möchte ich gerne ein neues Auto haben. Sprich, die Versicherung soll mir den Neupreis ersetzen. Ich habe öfters gelesen, dass dies nicht der Fall ist. Nun habe ich aber ein teures Auto gekauft und möchte mich damit nicht abfinden. Habe ich nun Anspruch auf ein neues Auto oder muss ich das Auto reparieren lassen?

Wird ein Neuwagen der nicht älter als einen Monat ist (Datum der Zulassung entscheidend) und weniger als 1000 km gefahren hat durch einen Unfall beschädigt, so kann der Autobesitzer von der gegnerischen Versicherung den kompletten Kaufpreis verlangen (ADAC Motorwelt Februar 2009).


Das Oberlandesgericht in Nürnberg (OLG NÜrnberg, Az. 5 U29/08) hat in einem Fall entschieden in dem der Unfall schwerwiegender war. Die Reparatur lies sich nicht mit dem bloßen Auswechseln von Teilen reparieren. Der Fahrzeughalter wollte sich nicht mit einer Wertminderung abfinden und hat vor Gericht gewonnen und Anspruch auf den Neupreis des Autos.


Allerdings sind diese Regeln schon sehr straff gefasst worden. Das Auto darf nicht länger als 1 Monat zugelassen sein und nicht mehr als 1.000 km aufweisen. Diese Werte sind schnell erreicht. Und dann muss man wohl als Autokäufer in den sauren Apfel beißen und die Reparatur hinnehmen und dafür natürlich die Wertminderung von der Versicherung erhalten.

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