Antwort auf: Muss ich GEZ Gebühren zahlen nur weil mein PC oder Laptop Radio empfangen KANN?

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Warum soll ich GEZ Gebühren für Radion bezahlen?
Ich bin Student und besitze ein Laptop. In der Studentenbude habe ich auch Internet Anschluss. Neulich bekam ich den GEZ Bescheid und eine Abrechnung aus der ersichtlich ist, dass ich die Gebühren für Radio bezahlen muss. Mein Laptop KANN zwar Radio über das Internet empfangen, aber das kann doch jeder Rechner der über eine Internetverbindung verfügt. Bin ich jetzt wirklich gezwungen die GEZ gebühren zu bezahlen? Ehrlich gesagt höre ich Radio über das Netz vielleicht ein mal im Monat.


Laut Definition jeder der ein Radio- oder Fernsehgerät besitzt, ist verpflichtet die Rundfunkgebühren der GEZ zu zahlen.


Wenn Du aber Student bist gibt es zwei Ausnahmen:


Zum Einen, können BAföG Empfänger die Rückerstattung der GEZ Gebühren beantragen. Falls Du also BAföG bekommt, kannst Du die GEZ Gebühren für Radio bezahlen und dann die Rückerstattung oder Befreiung von de Gebühren beantragen. Falls man jedoch als Ausländer in Deutschland studiert und nicht BAföG berechtigt ist, oder man ist zu reich und deshalb nicht BAföG berechtigt - dann muss man zahlen. Persönlich denke ich: wenn man viel Geld hat, dann sollte man auch Zahlen. Aus den Gebühren werden dann die öffentliche Sender finanziert.


Zum Anderen gab es letzte Woche eine Gerichtsentscheidung (Verwaltungsgericht Münster) die den Gebührenbescheid gegen einen Studenten aufgehoben hat. Basis der Entscheidung war für den Richter die Tatsache, dass ein Laptop des Studenten tatsächlich Radio empfangen KANN, aber zu diesem Zwecke nicht gekauft wurde. Das gleiche betrifft auch andere Medien wie UMTS Handys und PCs mit denen Empfang von Radio Sendern möglich ist, nicht aber der Hauptsinn des Gerätes.


Die Radio Gebühr die von GEZ in Höhe von 5,53 Euro berechnet wird, wird seit dem Jahr 2007 bei allen PCs fällig, die Internet-fähig sind. Diese Regelung wird also mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster nichtig. Ob man aber den Weg vor Gericht wagen will, muss man natürlich selbst entscheiden.


Auf der Seite: GEZ Gebühren-Befreiung findest Du alle Fälle in denen man von der GEZ Gebühr entlastet werden kann.

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