Ich wohne zur Miete und ich möchte Grillen. Der Balkon scheidet aufgrund des Brandschutzes natürlich aus. Es gibt auf dem Grundstück jedoch eine Ecke, die sich sehr gut für das Grillen eignen würde. Ich möchte gerne darauf Grillen, wenn die Wetterlage es erlaubt und sobald ich Lust darauf habe. Nun haben wir in unserem Haus einen Hausmeister, der sich energisch gegen das Grillen ausspricht. Ist das Zulässig, ich möchte gerne Grillen, wie es die Nachbarn von neben an auch machen? Haben Mieter ein Recht auf Grillen?
Fazit: Es gibt kein Recht auf Grillen. Es gibt viele Mieter die gerne Grillen möchten und die diesen Wunsch vom Vermieter versagt bekommen. Es geht bei dieser Frage in erster Linie darum, ob es Nachbarn gibt die sich durch das Grillen gestört fühlen können. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme, solange man niemanden stört ist auch gegen das Grillen nicht wirklich etwas einzuwenden.
Ein Recht auf Grillen, haben Mieter nicht!
Ein Beispiel für ein solches Urteil, stammt von einem Bayrischen Landesgericht, dass ein Mieter nur am äußersten Ende des Gartens (25m Distanz) und maximal 5 mal im Jahr Grillen darf. Es gibt natürlich auch anderslautende Urteile, die das Grillen gänzlich verbieten.
Es geht eigentlich nur um die Frage, ob es Nachbarn gibt die sich durch das Grillen gestört fühlen. Grundsätzlich gilt das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Wenn die Nachbarn sich nicht gestört fühlen, dann spricht eigentlich nichts gegen das Grillen. Aber es besteht eben kein Rechtsanspruch auf das Grillen.
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