Antwort auf: Mieter haben kein Recht auf Grillen

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Ich wohne zur Miete und ich möchte Grillen. Der Balkon scheidet aufgrund des Brandschutzes natürlich aus. Es gibt auf dem Grundstück jedoch eine Ecke, die sich sehr gut für das Grillen eignen würde. Ich möchte gerne darauf Grillen, wenn die Wetterlage es erlaubt und sobald ich Lust darauf habe. Nun haben wir in unserem Haus einen Hausmeister, der sich energisch gegen das Grillen ausspricht. Ist das Zulässig, ich möchte gerne Grillen, wie es die Nachbarn von neben an auch machen? Haben Mieter ein Recht auf Grillen? Ein Recht auf Grillen, sicherlich gibt es so etwas nicht allerdings ist so etwas auch nicht extra verboten. Das recht ausführliche Mietrecht schweigt sich zu diesem Thema aus, allerdings gibt es in der Zwischenzeit eine Fülle von Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

Ein Recht auf Grillen, haben Mieter nicht!

Ein Beispiel für ein solches Urteil, stammt von einem Bayrischen Landesgericht, dass ein Mieter nur am äußersten Ende des Gartens (25m Distanz) und maximal 5 mal im Jahr Grillen darf. Es gibt natürlich auch anderslautende Urteile, die das Grillen gänzlich verbieten.

Es geht eigentlich nur um die Frage, ob es Nachbarn gibt die sich durch das Grillen gestört fühlen. Grundsätzlich gilt das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Wenn die Nachbarn sich nicht gestört fühlen, dann spricht eigentlich nichts gegen das Grillen. Aber es besteht eben kein Rechtsanspruch auf das Grillen.

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