Die Behörden verlangen die Einsicht der Kontoauszüge der letzten drei Monate bei einem Hartz IV Empfänger. Muss ich der Behörde meine privaten Kontoauszüge vorlegen oder kann ich das verhindern?
Die Behörden dürfen Einsicht in die Kontoauszüge verlangen, und zwar müssen die Kontoauszüge der letzten drei Monate lückenlos vorgelegt werden.
Dies ist leider nun rechtlicher einwandfrei, ein entsprechendes Urteil hat am 19.09.2008 das Bundessozialgericht in Kassel (AZ.: B 14 AS 45/07 R) ergeben.
Die Einsichtspflicht ergibt sich bei einer Neubewilligung oder wenn ein Verdacht auf Missbrauch besteht. Das Gericht hat aber erlaubt bestimmte Einträge zu schwärzen, aus denen politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden können.
Andreas
Die Einsicht in Konten finde ich eine absolute Frechheit. Ein gläsener Staat sind wir. Wir werden überwacht wie und wo es nur geht. Ich bin sowieso der Meinung, dass Hartz IV Empfänger behandelt werden wie der letzte Dreck und überwacht werden wie in der ehemaligen DDR. Wir haben schon absolute Stasimethoden. Man wird bespitzelt, man muß alles preisgeben man muß sich quasi nackt ausziehen. In Deutschland hat man kein freies Leben mehr wenn man Arbeitslos ist. Genauso wie die Juden in der Nazizeit! So fühlt man sich! Man kommt sich vor oder wird behandelt wie ein Schwerverbrecher wenn man mal einen Euro nicht angegeben hat.Ich sage ja, wie bei der
" STASI "
MFG