Antwort auf: Kontoeinsicht bei Hartz IV Empfängern

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Die Behörden verlangen die Einsicht der Kontoauszüge der letzten drei Monate bei einem Hartz IV Empfänger. Muss ich der Behörde meine privaten Kontoauszüge vorlegen oder kann ich das verhindern?

Die Behörden dürfen Einsicht in die Kontoauszüge verlangen, und zwar müssen die Kontoauszüge der letzten drei Monate lückenlos vorgelegt werden.


Dies ist leider nun rechtlicher einwandfrei, ein entsprechendes Urteil hat am 19.09.2008 das Bundessozialgericht in Kassel (AZ.: B 14 AS 45/07 R) ergeben.


Die Einsichtspflicht ergibt sich bei einer Neubewilligung oder wenn ein Verdacht auf Missbrauch besteht. Das Gericht hat aber erlaubt bestimmte Einträge zu schwärzen, aus denen politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden können.

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