Antwort auf: Ist Krawatten abschneiden erlaubt

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Jedes Jahr zur Karneval, vor allem an Altweiber, werden die Krawatten abgeschnitten. Bevorzugte Beute der Frauen sind dabei die Krawatten der Abteilungsleiter, Chefs oder anderer Würdenträger wie z. B. Bürgermeister. Je höher die Person gestellt ist um so höher der Triumpf über die Beute. Ist das Abschneiden von Krawatten erlaubt oder begeht man damit eine Straftat?

Das Abschneiden von Krawatten ist in bestimmten Gebieten in Deutschland ein Brauchtum. Wer also im Rheinland an Altweiber mit einer Krawatte herum läuft, gibt damit stillschweigend sein Einverständnis für dieses Ritual. Aber Achtung, das Abschneiden von Krawatten ist natürlich eine Sachbeschädigung die im Zweifelsfall von dem Täter zu ersetzen ist. Sicherlich ist dies keine Straftat, aber die Schadensersatzpflicht besteht immer.


In den Gegenden wo dies üblich ist und der Krawattenträger auch mit diesem Ritual rechnen muss, ereilt dem "Täter" keine Strafe. Anders sieht es in Gegenden aus, wo dies nicht üblich ist oder in Gegenden in denen Karneval nur vereinzelt stattfindet. Der Träger eine Krawatte muss dem Abschneiden zustimmen. Verweigert der "Chef" die Zustimmung und ein "närrisches Weib" schneidet trotzdem die Krawatte entzwei, so ist sie zum Schadensersatz verpflichtet.


Arbeitsrechtlich kann der Chef gegen eine Angestellte nicht vorgehen. Dies ist geschützt, aber eine Sachbeschädigung bleibt eine Sachbeschädigung und daher ist im Zweifelsfall der entstandene Schaden zu ersetzen.


Häufig geht ein solcher Umzug auch mit Alkohol und fernbleiben vom Arbeitsplatz einher. Dies ist vom Arbeitsrecht nicht gedeckt. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber sofort abmahnen und es kann in der Tat eine Kündigung drohen. Wenn also der Arbeitgeber solche Umzüge untersagt und zum Arbeiten auffordert, dann muss man dem nachkommen. Sonst können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

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