In letzter Zeit werde ich, immer häufiger vom Fahrpersonal des Öffentlichen Nahverkehrs (Linienverkehr od. Stadtbus) in oftmals sehr unfreundlicher Weise aufgefordert, für einen kleinen Hund in der Tasche einen vollen od. erm. Fahrpreis zu entrichten. Der kleine Kerl ist 25 cm groß und sitzt in einer Hunde-Tragetasche bei mir auf dem Schoß.
Wo kann ich bitte genauere Auskunft darüber beziehen das Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Sitzplatz beanspruchen, eine Ausnahme bilden und frei befördert werden.
Es wäre nett wenn Sie mir dafür die Gesetzliche Grundlage zusenden können, damit ich mich darauf beziehen kann. Im Sommer bin ich deshalb immer mit dem Fahrrad unterwegs, ich kann das Gemecker der Busfahrer nicht ertragen. Aber jetzt, zu dieser Jahreszeit bin ich nicht gerne mit dem Rad unterwegs und der Winter kommt erst noch. Über einen hilfreichen Hinweis auf die Lösung meines Problems würde ich mich sehr freuen.
die gesetzlichen Regelungen sind in den "Tarif- und Beförderungsbestimmungen" des jeweiligen Verkehrsträgers beschrieben. Jeder Verkehrsträger (Bus, Bahn) muss innerhalb seines Tarifhoheitsgebietes die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen festlegen. Zum Schluss müssen die Tarif- und Beförderungsbestimmungen von der zuständigen Behörde (zumeist Bezirksregierung, Abhängig vom Bundesland) genehmigt werden.
Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen sind "gesetzlich" AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) die zum Beförderungsvertrag gehören. Mit dem Kauf eines Fahrausweises kommt ein Beförderungsvertrag zu Stande und der Fahrgast stimmt mit dem Kauf gleichzeitig den AGB (den Tarif- und Beförderungsbestimmungen) zu. Damit sind die in den Tarif- und Beförderungsbestimmungen enthaltenen Regeln für den Fahrgast (und natürlich auch für den Verkehrsträger) bindend.
Es mag durchaus sein, dass bei dem einen Busunternehmen Hunde in Taschen kostenlos mit befördert werden. Wenn dies ausdrücklich so beschrieben ist. Bei der Bahn oder bei anderen Omnibusunternehmen können aber durchaus andere Regelungen gelten, für die jeder Hund einen eigenen Fahrausweis benötigt.
Wenn Sie sich mit dem Fahrpersonal unbedingt anlegen wollen, sehen sie die für dieses Unternehmen gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen ein und stellen sie fest, ob sich der Fahrausweiskontrolleur eventuell geirrt hat. Dies kommt in seltenen Fällen sogar vor.
Da wir in Deutschland leben, hat natürlich auch jeder das Recht gegen solche Bestimmungen zu klagen. Ob dies von Erfolg begleitet wird, darf sicherlich angezweifelt werden.
Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln
Guten Morgen, ich möchte mich auf keinen Fall mit den unfreundlichen Beförderungspersonal anlegen, nein danke. Da gehe ich lieber zu Fuß, dann geht es eben nur soweit wie uns die kleinen Hundefüße tragen.
Ich wäre eher für eine Nachbesserung in den allgemeinen Tarif- und Beförderungsbedingungen.
Woher kommt denn die Formulierung das Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Sitzplatz beanspruchen, eine Ausnahme bilden und frei befördert werden.
Das definiert für mich wieder einmal den Begriff „Demokratie“ Der Bus ist Boss und ich hab mich zu fügen. Na macht nichts, ich habe große Hoffnung gehabt, von Ihnen eine hilfreiche Antwort zu bekommen.
Uwe
Leider wird der Begriff "Demokratie" hier völlig falsch benutzt und auch das Grundverständnis scheitert wahrscheinlich an diesem gleichen Problem.
Demokratie bedeutet, dass wir alle 4, 5 oder 6 Jahre (Abhängig vom jeweiligen Bundesland und Funktion) unsere Volksvertreter (Bundestag, Landtag, Bürgermeister, etc.) wählen können. Wir können bei den Wahlen unsere Stimme demjenigen geben, den wir zu diesem Zeitpunkt für Würdig erachten. Etwas anderes als Demokratie ist z. B. eine Monarchie. Da gibt es einen König der über alles wacht. Natürlich gibt es auch menschenverachtende Diktaturen wie es zur Zeit in Zimbabwe der Fall ist. Außerdem gibt es noch jede Menge Mischformen, so hat England z. B. eine monarchische Demokratie.
Wovon Du hier sprichst, ist die soziale Marktwirtschaft. Du verwechselt den Begriff "Demokratie" mit "Marktwirtschaft. In der Planwirtschaft gehört alles dem Staat und der Staat ist für alles verantwortlich. In der "freien Marktwirtschaft" kann jeder machen was er will. Er kann z. B. ein Reisebusunternehmen gründen und mit Wucherpreisen die Beförderung von Fahrgästen durchführen (oder auch nicht, wenn er keine Lust mehr hat).
In Deutschland haben wir die "soziale Marktwirtschaft". Dies bedeutet dass der Staat wichtige Angelegenheiten Reglementiert. Die Ausführung im Detail ist aber immer dem jeweiligen Unternehmen vorbehalten.
In diesem Konkreten Fall bedeutet dies, dass die Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge trägt, dass es überhaupt einen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt. Hierfür muss sich ein Unternehmer bestimmten Gesetzen und Regelungen unterwerfen. So hat er z. B. eine Beförderungspflicht und muss den genehmigten Tarif für alle gleich anwenden. Außerdem müssen die eingesetzten Busse bestimmten Standards entsprechen (fahr doch einmal in der Türkei oder in Rumänien oder in Weissrussland mit öffentlichen Bussen).
Damit der Busunternehmer nicht alles machen kann, was er möchte, darf er zwar die Tarif- und Beförderungsbedingungen selber bestimmen, die Genehmigungsbehörde prüft ob diese Konform mit "gängigen" Regeln sind und der Preis nicht zu hoch ausfällt.
Anders gesprochen, wenn Du nun einmal einen Hund hast, dann bezahl auch dafür! Da wir zum Glück in einer "Demokratie" leben, steht Dir natürlich auch der Klageweg vor Gericht offen. Viellicht bekommst Du ja Recht!