Antwort auf: Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Veröffentlicht am
  • von
  • auf

Hunde_in_oeffentlichen_Verkehrsmitteln.jpg


In letzter Zeit werde ich, immer häufiger vom Fahrpersonal des Öffentlichen Nahverkehrs (Linienverkehr od. Stadtbus) in oftmals sehr unfreundlicher Weise aufgefordert, für einen kleinen Hund in der Tasche einen vollen od. erm. Fahrpreis zu entrichten. Der kleine Kerl ist 25 cm groß und sitzt in einer Hunde-Tragetasche bei mir auf dem Schoß.
Wo kann ich bitte genauere Auskunft darüber beziehen das Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Sitzplatz beanspruchen, eine Ausnahme bilden und frei befördert werden.
Es wäre nett wenn Sie mir dafür die Gesetzliche Grundlage zusenden können, damit ich mich darauf beziehen kann. Im Sommer bin ich deshalb immer mit dem Fahrrad unterwegs, ich kann das Gemecker der Busfahrer nicht ertragen. Aber jetzt, zu dieser Jahreszeit bin ich nicht gerne mit dem Rad unterwegs und der Winter kommt erst noch. Über einen hilfreichen Hinweis auf die Lösung meines Problems würde ich mich sehr freuen.


die gesetzlichen Regelungen sind in den "Tarif- und Beförderungsbestimmungen" des jeweiligen Verkehrsträgers beschrieben. Jeder Verkehrsträger (Bus, Bahn) muss innerhalb seines Tarifhoheitsgebietes die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen festlegen. Zum Schluss müssen die Tarif- und Beförderungsbestimmungen von der zuständigen Behörde (zumeist Bezirksregierung, Abhängig vom Bundesland) genehmigt werden.

Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen sind "gesetzlich" AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) die zum Beförderungsvertrag gehören. Mit dem Kauf eines Fahrausweises kommt ein Beförderungsvertrag zu Stande und der Fahrgast stimmt mit dem Kauf gleichzeitig den AGB (den Tarif- und Beförderungsbestimmungen) zu. Damit sind die in den Tarif- und Beförderungsbestimmungen enthaltenen Regeln für den Fahrgast (und natürlich auch für den Verkehrsträger) bindend.

Es mag durchaus sein, dass bei dem einen Busunternehmen Hunde in Taschen kostenlos mit befördert werden. Wenn dies ausdrücklich so beschrieben ist. Bei der Bahn oder bei anderen Omnibusunternehmen können aber durchaus andere Regelungen gelten, für die jeder Hund einen eigenen Fahrausweis benötigt.

Wenn Sie sich mit dem Fahrpersonal unbedingt anlegen wollen, sehen sie die für dieses Unternehmen gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen ein und stellen sie fest, ob sich der Fahrausweiskontrolleur eventuell geirrt hat. Dies kommt in seltenen Fällen sogar vor.

Da wir in Deutschland leben, hat natürlich auch jeder das Recht gegen solche Bestimmungen zu klagen. Ob dies von Erfolg begleitet wird, darf sicherlich angezweifelt werden.

Ähnliche Fragen lesen: