Falsches Datum bei Zeugnis

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Mein Arbeitgeber hat mir ein Zeugnis ausgestellt und als Austrittsdatum den 30. Januar angegeben. Mit der Begründung dass am Samstag nicht gearbeitet wird. Nun mache ich mir Sorgen, dass ein anderer Arbeitgeber dieses Datum anzweifelt.

Fazit: Die fachlichen Angaben müssen in einem Arbeitszeugnis korrekt sein. Sonst erhält der Arbeitnehmer einen Nachteil. Formelle Fehler müssen daher vom Arbeitgeber umgehend richtig gestellt werden.


Der Arbeitgeber muss das Zeugnis neu ausstellen. Bei der Datumsangabe 30.01. handelt es sich eindeutig um einen formellen Fehler der, in der Tat, von einem anderen Arbeitgeber als eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließen kann.


Ein ähnlicher Fall wurde von dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, 23. September 2008, 12 Ta 250/08) verhandelt. Dort ging es um einen Datumsirrtum 30. Oktober anstatt 31. Oktober.

Die Richter bewertet diesen Fehler als besonders schwer und der Arbeitgeber musste das Arbeitszeugnis mit korrigiertem Datum erneut ausstellen.

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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Uwe vom 15.02.09 10:34.

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