Antwort auf: elektronisches Fahrtenbuch für Finanzamt erlaubt

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Wenn ich mit meinem Pkw beruflich oder privat nutze, muss ich ein Fahrtenbuch führen um die dienstlich und die privaten Kilometer nachzuweisen. Es geht mir auf den Geist, jede einzelne Fahrt aufzuzeichnen und manchmal ist dies auch peinlich. Ich finde es blöd, dass ich so etwas nicht pauschal angeben kann. Ich habe gesehen, dass es auch elektronische Fahrtenbücher gibt. Werden die elektronischen Fahrtenbücher vom Finanzamt anerkannt? In der Tat ist es sehr nervig jede Fahrt zu erfassen. Es gibt einige elektronische Fahrtenbücher auf dem Markt. Viele sind an ein GPS - System gekoppelt und erfassen so automatisch die gefahrene Wegstrecke mit Datum und Uhrzeit. Dadurch macht man sich allerdings auch zu einem gläsernen Menschen. 

Dennoch kann man nicht jedes elektronische Fahrtenbuch nutzen. Aktuell gibt es ein Urteil von dem Finanzgericht Münster (AZ: 5 K 5046/07 E, U). Danach muss das Finanzamt ein elektronisches Fahrtenbuch zur Trennung privater und beruflicher Nutzung nur dann akzeptieren, wenn nachträgliche Änderungen der Einträge ausgeschlossen sind

In dem oben genannten Fall lag konkret ein elektronisches Fahrtenbuch vor, das automatisch Datum, Uhrzeit, Fahrdauer, Tachostand und gefahrene Kilometer aufzeichnet. Diese Daten waren nicht veränderbar, jedoch konnten Ziel und Zweck der Fahrt nachträglich korrigiert werden.

Wer sich für ein elektronisches Fahrtenbuch interessiert, sollte also neben den Kosten und der Installationsform vor allem darauf achten, dass die Daten nachträglich nicht verändert werden können. Sonst geht der Schuss nach hinten los und der steuerliche Nachweis kann nicht erbracht werden.

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