Wenn eine Firma auf dem ehemaligen Grenzbereich gebaut hat, z. B. im ehemaligen Todesstreifen in Berlin oder an einem anderen Teil der ehemals Deutsch - Deutschen - Grenze, dann geschehen schnell wunderliche Dinge. Wird ein Mitarbeiter dieser Firma arbeitslos, so entscheidet die Lage des Haupteingangs darüber, ob der gekündigte Mitarbeiter sein Arbeitslosengeld nach der niedrigeren Ostregelung oder der höheren Westregelung erhält.
Es ist unerheblich, an welchen Ort sich der Schreibtisch oder der größte Teil der Firma befunden haben (Az: S 60 AL 2056/09).
Wer also in Westberlin lebt und einer Firma im Grenzbereich Arbeit gefunden hat, wird im Falle der Kündigung das niedrigere Ost - Arbeitslosengeld erhalten. Umgekehrt gilt das gleiche, ein Mensch der im Ostteil der Stadt Berlin lebt und in einer Westfirma arbeitet, erhält die Arbeitslosengeldberechnung im Falle eines Falles nach der Westregelung.
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