Anspruch auf Internetadresse auch dann wenn die gleichnamige Domain besetzt ist?

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http://www.fragdienachbarn.org/bilder/domainname-internetadresse-firma-.jpg Ich möchte meine Firma auch im Internet bekannt machen und will eine entsprechende Internetadresse buchen. Dummerweise ist die Internetadresse, die übrigens gleich lautet wie der Firmenname, schon besetzt. Die Domain wurde schon vor 2 Jahren von jemanden übernommen und registriert. Was jetzt? habe ich Anspruch auf die besetzte Internetadresse aus dem Grund, dass meine Firma den gleichen Namen trägt? 
Fazit: Wenn eine Internetadresse (Domainname) schon besetzt ist und jemand will unter der gleichen Adresse die Homepage der eigenen, gleichnamigen Firma veröffentlichen - muss er entweder die Adresse abkaufen, oder die um eine neue Internetadresse bemühen. Adressen die besetzt sind, können nicht von einer Firma verlangt werden. Auch wenn die Firma gleichen Namen die der Domainname trägt. Die Größe der Firma spielt hier keine Rolle.

Ich bin zwar kein Jurist, aber glaube, dass Du eine andere Internetadresse suchen sollst. Habe ich Dich richtig verstanden? - Deine Firma heißt beispielsweise ABC-AG und du möchtest die Internetadresse ABC-AG.de buchen? 

In diesem Fall, wenn die ABC-AG.de oder auch ABC.de Domainnamen schon besetzt sind, sind die Chancen äußerst gering Anspruch auf diese Adressen gerichtlich zur Geltung zu bringen. Warum? 
Das ist ein bisschen so wie bei Markennamen - der Zeitpunkt der Registrierung ist entscheidend. Denn Internet ist ein bisschen wie der wilde Westen  - wer zu erst, mal zu erst. 
Dazu gibt es zwei Beispiele
Es gab mal einen Rechtsstreit zwischen Google und jemand der G. mit Nachnamen heißt und der auch einen Email-Dienst namens G-Mail anbietet. 
Google wollte damals das heutige Email-Service Googlemail unter dem Namen Gmail (von Google Mail) anbieten und hat auch dementsprechende Domäne reserviert. Das war glaube ich gmail.de oder so. 
Auf jedem Fall hat der deutsche Betreiber von eigenem Service names G-Mail das Recht bekommen diesen Namen zu benutzen. Vielleicht hast du gemerkt, dass es unter gmail.de nicht das Angebot von Google gibt? In Deutschland heißt es googlemail.com

Außerdem gab es auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in diesem Fall. Da ging es um ein Computerunternehmen, dass die Internetadresse buchen möchte, der Domainname aber seit Jahren besetzt war. Die Firma verlangte die Löschung des bisherigen Eigentümer aus dem Registrar. Der BGH hat entschieden, dass es so etwas leider nicht geht. Auch dann nicht, wenn die Firma die den Anspruch geltend macht, auch den gleichen Firmenamen besitzt wie die Internetadresse die sie begehrt. 

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1 Kommentar

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Aktuell hat das Bundesgerichtshof in einem solchen Fall entschieden. Unternehmen können nicht die Löschung einer bereits früher registrierten Internetadresse mit ihrem Firmenkürzel verlangen.


In diesem speziellen Fall hat ein Internetunternehmen dass ich gleich tausendfach diverse Internetadressen sichern liess, vom Bundesgerichtshof Recht bekommen. Derjenige, der die Internetadresse zu erst erwirbt, der behält auch die Rechte daran.


Dies gilt auch, wenn wenn ein Firmenname verwendet wird. Im Gegensatz zu früheren anderslautenden Urteilen, existierte die klagende Firma zum Zeitpunkt des Erwerbs der Internetadresse noch nicht. Sie wurde erst zwei Jahre später gegründet.


Nun wird sich die Firma den Domänenamen tatsächlich kaufen müssen.

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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Christopher vom 21.02.09 17:28.

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