Antwort auf: Sohn schließt Vertrag im Internet ab

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Ich habe ein Problem mit Mega-Downloads...
die behaupten, dass mein Sohn am 20.5.08 einen Vertrag mit denen abgeschlossen habe - hat er aber nicht ... - nach langem hin und her haben die mir die iP-Adresse des Rechners mitgeteilt ... - wie bekomme ich nun rauß, ob mein Rechner am 20.5. unter dieser IP eingewählt war ( oder eben nicht )???
Heute habe ich dann Post vom Inkassounternehmen erhalten ... nett, verlangen von ´nem 11-jährigen 150 € ...


Die IP - Adresse ändert sich bei jeder Einwahl und wird bei der Einwahl vom Provider vergeben. Wenn man nun die IP - Adresse heraus finden möchte, dann muss man diese Anfrage an seinen Provider stellen (z. B. 1 & 1 oder Telekom oder ... oder.... oder).

Ich weiss nicht, ob dies wirklich notwendig ist. Wenn Du sagst das Dein Sohn 11 Jahre ist, dann ist er NICHT Geschäftsfähig und kann daher keinen Vertrag OHNE die Einwilligung der Eltern abschließen. Es ist also erst gar kein Vertrag entstanden.


Es ist allerdings notwendig, dies der gegnerischen Partei mitzuteilen. Hierzu ist ein Einschreiben mit Rückschein von Vorteil aus dem klar hervor geht, dass der Sohn 11 Jahre ist und OHNE die Zustimmung eines Elternteils den Vertrag geschlossen hat.


Nun könnte die Gegenpartei bestenfalls noch einen entstandenen Schaden geltend machen, da der Sohn jünger als 12 Jahre ist, scheitert ein Verfahren wegen Betrugs kläglich. Die gegnerische Partei hat eigentlich keine Chance.


Ich sage eigentlich weil natürlich mit wenig Hintergrundwissen um den kompletten Vorgang (was für ein Vertrag, wie lange und wie oft) dies nur bedingt beantwortet werden kann. Es ist auch die Frage wie die Internetseite aufgebaut ist und der Vertrag sowieso von vorneherein unwirksam ist weil die Internetseite gegen die guten Sitte und Gebräuche (Stichwort Gewinnspiele) verstoßen hat und das dies eine Masche ist um an das Geld anderer Leute zu kommen.


Dies würde auch für das Einschalten eines Inkassounternehmens sprechen. Ich gehe davon aus, dass es keinen Schriftverkehr im Vorhinein gegeben hat. Dies ist aber wie gesagt Spekulation, da über den konkreten Ablauf zu wenig Informationen vorliegen.


Anstelle nun den Konflikt mit dem Sohn zu suchen (dem gehört natürlich der Marsch geblasen, vielleicht kann er aber auch gar nichts dafür da die Internetseite ihn im guten Glauben hat handeln lassen), sondern sich gegen die Gegenseite zur Wehr zu setzen. Es gibt einige gute Rechtsforen die sich genau mit diesen Themen beschäftigen. Einfach einmal dort posten.

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