Antwort auf: Eigentümerversammlung per Telefonkonferenz

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Wir wohnen in einem Acht - Familienhaus. Das Haus ist in 8 Eigentümern unterteilt die sich nach Vorschrift einmal pro Jahr in einer Eigentümerversammlung treffen. Nun wohnen aber nicht alle Parteien in diesem Haus und einige haben lange Anfahrtswege. Nun gibt es Streit, einige der Eigentümer wollen unbedingt, dass dieses Treffen per Telefonkonferenz stattfindet. Die anderen sagen, dass dieses jährliche Treffen unbedingt persönlich abgehalten werden muss. Mich interessiert, ob eine Eigentümerversammlung auch per Telefonkonferenz oder per Skype durchgeführt werden darf. Die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung müssen in einer Versammlung getroffen werden. Das Amtsgericht Königsstein (AmG Königsstein, 27 C 955/07) hat entschieden, dass alle in einer Telefonkonferenz beschlossenen gefassten Beschlüsse unwirksam sind.

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass Beschlüsse in einer Versammlung zu fassen sind. Eine Telefonkonferenz oder ein anderes Medium ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und daher auch nicht wirksam.

Die modernen Medien sind von dem Gesetzgeber noch nicht erfasst. Dies ist glaube ich auch gut so, es gibt immer noch viele Menschen, insbesondere die Älteren, die das Internet und diese Möglichkeiten noch nicht so zu nutzen verstehen, wie es die jüngeren machen. Auf einer Eigentümerversammlung werden wirksame Beschlüsse gefasst, die für das gesamte Haus gelten. Da ist es nur richtig, dass auch alle die Möglichkeit erhalten gleichermaßen daran teilzunehmen und diese Beschlüsse auch schriftliche festgehalten werden, so wie es der Gesetzgeber verlangt.

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