Mein Vermieter hat mir über einen Rechtsanwalt gekündigt. Nun erhalte ich auch noch eine Rechnung von dem Rechtsanwalt, muss ich wirklich die Rechnung für den Anwalt bezahlen? Ich meine dass ein Anwalt gar nicht notwendig war, es hätte völlig genügt normal zu kündigen. Ich bin sowieso mit der Miete im Rückstand weil ich sehr knapp bei Kasse bin. Muss ich wirklich die Anwaltskosten für meinen Vermieter übernehmen?
Fazit: Die Anwaltskosten müssen in der Regel vom dem getragen werden, der im Rechtsstreit verliert. Dies muss aber nicht immer so sein. Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, obwohl er selber in der Lage ist eine solche Kündigung zu formulieren, bleibt auf den Anwaltskosten sitzen.
Aktuell hat das Landgericht Gießen mit dem Urteil Az: 1 S 71/09 dies bestätigt.
Für eine Kündigung wegen Zahlungsverzug ist noch nicht einmal eine Rechtsabteilung notwendig. In diesem Fall hat also das Landgericht darüber entschieden, dass die Anwaltskosten vom Vermieter und nicht vom Mieter zu tragen sind.
Jetzt kommentieren