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Der Truppmann in der Feuerwehr

Der Truppmann in der Feuerwehr wird häufig vom Dienstrang Feuerwehrmann oder Oberfeuerwehrmann ausgeübt. Die Ausbildung zum Truppmann ist die Grundausbildung jedes Feuerwehrmanns. Bis zum bestandenen Truppmannlehrgang führt der Feuerwehrman den Dienstrag "Feuerwehrmannanwärter".

Die Ausbildung zum Truppmann ist die Grundausbildung der Feuerwehr und muss von jedem Feuerwehrmann durchgeführt werden. Die Ausbildung dauert ca. 70 Stunden.


Das Ziel der Ausbildung zum Truppmann ist nach §10 der Feuerwehrverordnung die Befähigung zum Einsatz in einem Trupp, einer Staffel oder einer Gruppe. Sie besteht aus mindestens 70 Stunden dauernden Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang, der sich über alle Aufgabenbereiche der Feuerwehr erstreckt und eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst erfordert. Die Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr darf bis zu einem Jahr angerechnet werden.

Die Ausbildung zum Truppmann soll zu Beginn der Tätigkeit im Einsatzdienst durchgeführt werden.

Für die Tätigkeit als Truppmann in einer bestimmten Facheinheit ist über die Ausbildung nach § 10 hinaus eine zusätzliche Ausbildung im Rahmen eines mindestens 35 Stunden dauernden Fachlehrgangs erforderlich. Bestimmte Facheinheiten sind insbesondere Gefahrstoffzüge, Einheiten des Technischen Dienstes und des Führungsdienstes. Die Ausbildung wird nach Abschluß der mindestens zweijährigen Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst durchgeführt.

Anmerkung:
Die Feuerwehr unterscheidet als Einsatzstärke den Trupp, die Staffel und die Gruppe. Ein Trupp besteht aus 2 oder 3 Männern, eine Staffel aus 6 Feuerwehrleuten und eine Gruppe aus 9 Feuerwehrleuten.
Für diese drei Einsatzformen gelten bestimmte Verfahrensanweisungen (Feuerwehrdienstvorschriften) und Einsatzbedingungen.
Die Ausbildung zum Truppmann erlaubt es dem Feuerwehrmann in solchen Einheiten als vollwertige Person eingesetzt zu werden.

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