Antwort auf: Darf auf der Terrasse oder dem Balkon in Mehrfamilienwohnungen gegrillt werden?

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Darf man auf der Terrasse oder dem Balkon einer Mehrfamilienwohnung grillen? Ich wollte mir beim schönen Wetter den Grill anschmeißen und Würstchen und Steaks grillen. Nun ein paar mal habe ich es schon mal getan und der Nachbar hat sich beschwert, dass der Rauch in seine Wohnung eindringt. Kann er mich aus diesem Grund verklagen?
Gibt es Gesetze die es erlauben auf dem Balkon oder Terrasse im Sommer zu grillen und wie oft? Eure Nachbarn Seite ist bestimmt eine gute Anlaufstelle für diese Frage.

Das mit dem Grillen im Sommer ist so eine Sache. Unproblematisch ist, wenn man auf seinem eigenen Grundstück und einem Einfamilienhaus grillt. Da darf man grillen so oft und so viel wie man will. Etwas schwieriger wird es wenn es mehr als eine Familie im Spiel sind. In Mehrfamilienwohnungen und (vor allem) in Hochhäusern kann Grillen richtig Ärger bereiten. Vor allem wenn die Nachbarn streitfreudig sind und man selbst keine Rücksicht auf die Nachbarn nimmt.

Wer beim Deutschen Mieterbund nachfragt: Wie ob und wie oft man auf der Terrasse und Balkon grillen darf? Der kann mit folgenden Antwort rechnen: "Grundsätzlich darf auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten gegrillt werden". Das Problem steckt hier im Wort: Grundsätzlich. Es gibt unzählige Fallkonstellationen die sich auf dieses kleine Wort stützen. Zwar haben die Richter mehrfach das Grillen als üblich und erlaubt erklärt. Es landen aber immer wieder neue Streitfälle vor dem Gericht und müssen von den Richtern entscheiden werden.


Im schlimmsten Fall ist es, wenn man selbst beim Grillen gar keine Rücksicht auf die Nachbarn nimmt. Dann kann man früher oder später mit einer Klage eines unzufriedenen Nachbarn rechnen. Auf diese Weise verursacht man selbst den Streit.


Wer nicht jeden Tag grillt, sagen wir mal ein mal pro Woche, und wer seine Nachbarn darüber benachrichtigt (und beide eine Wurst oder Steak) anbietet, der wird sicherlich niemals verklagt.
Die Richter abhängig von dem Einzelfall dürfen sogar festlegen wie oft im Monat oder wie oft pro Jahr gegrillt werden darf. Das ist dann immer dann der Fall, wenn extrem viel Rauch in die Nachbarnwohnung eindringt.
In einem Mehrfamilienhaus mit vielen Wohnungen wird es seltener gegrillt werden dürfen, als in Häusern mit 2-4 Wohnungen. Das liegt daran, dass im zweiten Fall weniger Nachbarn beeinträchtigt werden.


Grillen auf dem Balkon im Hochhaus oder Mehrfamilienhaus.
Zum Grillen auf dem Balkon gibt es zwei richterliche Entscheidungen die sich überhaupt nicht decken. In Hamburg hat das Amtsgericht entschieden, dass man auf dem Balkon nicht so ganz erlaubt ist. Mit der Begründung, dass ein Grill auf dem Balkon nicht mehr als vertragsgemäße Wohnraumnutzung ausgelegt werden kann. Man überschreitet also laut dieser Entscheidung die im Mietvertrag erlaubte Grenze der Nutzung.
Dagegen hat In Bonn das Amtsgericht entschieden, dass zwar beschränkt aber immer hin, ein Mal pro Monat wohl auf dem Balkon gegrillt werden darf. Man muss nur die Nachbarn einen Tag früher darüber benachrichtigen. Damit die Nachbarn ihre Fenster schließen können falls sie beispielsweise verreisen sollen. Dadurch wird ihre Wohnung nicht wie ein Räucherschrank duften.


Grillen auf Terrassen und Balkons einer Mietwohnung.
Bei Mietwohnungen und dem Thema Grillen auf der Terrasse oder dem Balkon, hat der Vermieter das Sagen. Er kann in solchen Fällen durch einen vermerk im Mietvertrag das Grillen untersagen. Gegen einen im Mietvertrag eingetragenen Grillverbot kann man sich als Mieter nicht währen. Der Vermieter darf bestimmen was in seinen eigenen vier Wänden und auf dem Balkon oder der Terrasse passiert.


Grillen auf der Terrasse einer Eigentumswohnung.
Bei Eigentumswohnungen (In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen) gibt es meistens die Eigentümergemeinschaft die das Haus verwaltet. Erfahrungsgemäß wird das Grillen auf dem Balkon und Terrasse generell verboten. Die Gemeinschaft sperrt damit die Probleme die mit dieser Thematik auftreten können. Das liegt daran, dass nur wenige Eigentümer solcher Wohnungen, die Wohnungen selbst nutzen. Meistens werden diese vermietet. Damit es zu keinem Nachbarnstreit kommt entscheidet sich die Verwaltung selbst für einen Grillen-Verbot.

Lieber mit Elektrogrill grillen.
Grillen mit einem Elektrogrill ist auch eine Form der Rücksichtnahme. Wer ein bisschen auf den Grill-Geschmack verzichten mag und einen Elektrogrill anstatt Holzkohlegrill verwendet, wird anders behandelt als jemand der mit Holzkohle qualmt.


Auf Deiner Stelle würde ich mit einem Elektrogrill grillen und die Nachbarn zum jeden zweiten Grill einladen. Dann beschweren sie sich garantiert nicht, dass Du auf dem Balkon der Terrasse ab und zu ein Feuerchen machst :)

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