Nach welchen Kriterien wird die Rente berechnet?
Die Rente wird nach der Formel:
Persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert = Rentenhöhe in Euro
Dies ist eine sehr vereinfachte Darstellung. Für die echte Rentenberechnung fließen eine ganze Reihe von Sonderregelungen ein. So muss man mindestens 60 Beitragsmonate haben, es gibt für Ausbildungen Sonderregelungen. Geht man früher in Rente, dann gibt es entsprechende Abzüge. Hier ist die Rentenberechnung also vereinfacht dargestellt. Es benötigt schon einen ausgebildeten Experten der nach der individuellen Gegebenheiten die Rentenberechnung durchführt. Dies sollte man so ab dem 40. Lebensjahr machen, damit man ein Bild über seine spätere Lage erhält und noch Zeit hat, die eine oder andere Maßnahme einzuleiten.
Die Persönlichen Entgeltpunkte werden wie folgt definiert:
Das Verhältnis des eigenen Bruttolohn in einem Jahr zu dem durchschnittlichen Bruttolohn aller Versicherten im selben Jahr. Wer also genau nach Durchschnitt sein Einkommen erhalten hat, der erhält exakt 1 Entgeltpunkt. Wer nur die Hälfte verdient hat, erhält nur 0,5 Entgeltpunkte für dieses Jahr. Wer das doppelte Verdienen würde, der bekäme 2 Entgeltpunkte.
Durch die niedrigeren Löhne im Osten (es zählt der Arbeitsort und nicht der Wohnort) gibt es dort eine Sonderregelung für die persönlichen Entgeltpunkte. Die dort erworbenen persönlichen Entgeltpunkte werden mit einem bestimmten Hochrechnungsfaktor multipliziert.
Der aktuelle Rentenwert ist die entscheidende Größe für die Rentenberechnung. Durch diesen Wert wird festgelegt, wie viel ein persönlicher Entgeltpunkt tatsächlich Wert ist. Dieser Rentenwert wird jedes Jahr neu festgelegt. Aktuell ist ein Entgeltpunkt West 26,56 Euro und ein Entgeltpunkt Ost 23,34 Euro wert.
Wer also 40 Jahre lang den Durchschnittswert verdient, der erhält eine Rente von 1.062 Euro monatlich. Sofern er nicht früher in Rente geht und damit entsprechende Abzüge hinnehmen muss.
Zeki Kopran
Guten Tag...
Ich hätte da mal eine frage.
wie lautet die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in 2009??
danke im voraus..
Uwe
Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 liegt bei:
Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei 3.675 Euro im Monat und 44.100 Euro im Jahr.
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung:
- West 5.400 Euro/Monat
- Ost 4.550 Euro/Monat
Fragensteller
Unter http://www.riester-rente.eu/2318/2012/08/02/rentenbeitrag-sinkt-auf-189-prozent/ wird auch gezeigt wie sich die Rentenbeitragssätze zusammensetzt