Mein Mann ist verstorben und nun erhalte ich Witwenrente. Die Abrechnung von der Rentenversicherung enthält einen Abzug für die Krankenkasse für meinen Mann, der bereits verstorben ist. Meine Anfrage zur Rentenversicherung hat ergeben, dass dies so richtig sei? - Wieso zahlt mein verstorbener Mann Beiträge in die Krankenkasse?
Fazit: Wer ein eigenes Einkommen hat, muss dafür auch Beiträge an die Krankenkasse abführen. Es handelt sich bei der Rente nicht mehr um die Rente des verstorbenen sondern die Witwenrente wird zur eigenen Rente und die ist Beitragspflichtig für die Krankenkasse.
Für die Witwenrente gelten also die gleichen Regeln wie für die reguläre Altersrente.
Jetzt kommentieren