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Wann sind Feuerwehren aufzustellen ? Wann gibt es Berufsfeuerwehren ?

Es gibt Frewillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren. Wieso gibt es diesen Unterschied und wo unterscheiden sich diese beiden Feuerwehren ?

In Städten ab 90.000 Einwohner besteht eine Verpflichtung für den Aufbau einer Berufsfeuerwehr. In den anderen Gemeinden sind freiwillige Feuerwehren aufzustellen. Kann mangels Interesse keine Freiwillige Feuerwehr gebildet werden, so muss der Bürgermeister ausgewähte Bürger zur Feuerwehr verpflichten, dann handelt es sich um eine Pflichtfeuerwehr.


Im § 9 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes ist folgendes geregelt:

(1) In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Soweit erforderlich, kann sie durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden.

(2) Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Bildung und Auflösung der Berufsfeuerwehr sind der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorher anzuzeigen. Diese kann nach Anhörung des Gemeinderats die Aufstellung einer Berufsfeuerwehr anordnen, wenn dies in einer Gemeinde durch die Ansiedlung besonders brand- oder explosionsgefährlicher Betriebe, die Art der Bebauung oder wegen anderer besonderer Gefahren erforderlich ist.

(3) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 12 heranzuziehen. Für besondere Aufgaben können hauptamtliche Bedienstete eingestellt werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion kann in besonderen Fällen die Einstellung hauptamtlicher Bediensteter anordnen.

(4) Die Feuerwehren verwenden die genormte oder von dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium oder durch von ihm bestimmte Stellen zugelassene oder anerkannte Ausrüstung.

(5) Zur Förderung des Feuerwehrgedankens können Vereine oder Verbände gebildet werden. Sie dürfen keinen Namen führen, der zu einer Verwechslung mit der Feuerwehr als gemeindlicher Einrichtung führen kann.

(6) Innerhalb der Feuerwehren können Jugendfeuerwehren gebildet werden; deren Angehörige sollen das 10. Lebensjahr vollendet haben. Unabhängig davon können Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehren mit Zustimmung des Trägers der Feuerwehr gegründet werden. Mitglieder können Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sein. Die Bildung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen soll gefördert werden.

Berufsfeuerwehren müssen also ab Städten mit 90.000 Einwohner aufwärts gebildet werden. Daraus ergibt sich, dass es sehr wenige Berufsfeuerwehren und sehr viele freiwillige Feuerwehren gibt. Im Einsatzgebiet unterscheiden sich die beiden Formen der Feuerwehr nicht. Berufsfeuerwehren sind beamte und werden von der Stadt bezahlt. Die Freiwilligen Kräfte sind gleich ausgerüstet, im Falle eines gleichzeitigen Einsatzes hat der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr immer das Kommando über alle Feuerwehrkräfte, also auch über die Freiwilligen Feuerwehren.

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