Antwort auf: Wann bekomme ich Punkte in Flensburg?

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Jeder Autofahrer der in Deutschland wohnhaft ist und einen deutschen Führerschein besitzt wird bei einem Verkehrsverstoß in die Verkehrsssünderkartei aufgenommen, wenn ein Bußgeldbescheid von über 40 Euro ausgestellt worden ist. Selbstverständlich gibt es auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung bei einer Verkehrsstrafsache kräftig Punkte.

Die Punkte verjähren in der Regel nach 2 Jahren und werden komplett gestrichen. Es gibt jedoch auch "böse" Punkte die erst nach 5 Jahren verjähren. Alkohol- oder Drogenbedingte Strafsachen mit Verurteilung werden erst nach 10 bis 15 Jahren aus dem Verkehrsregister entfernt.
Zudem gibt es noch eine sogenannte Überliegefrist von 1 Jahr. So das die Streichung der Punkte effetkiv erst nach ca. 3 Jahren ohne neuen Verkehrsverstoß erfolgt.

Das gefährliche an den Punkten ist, dass die Verjährungszeit komplett neu beginnt, wenn wieder Punkte hinzu kommen.

Beispiel:
Vor fast zwei Jahren wurde man wegen einem Tempoverstoß erwischt und hat deshalb 3 Punkte erhalten. Nun wurde man vor kurzem wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ebenfalls erwischt und hat hierfür einen weiteren Punkt erzielt.
Die Verjährungsfrist beginnt nun wieder aufs neue, auch für die Punkte die man vor knapp 2 Jahren für die Geschwindigkeitsübertretung erhalten hat. Also hat man nun für die Dauer von 2 Jahren schon 4 Punkte auf seinem Konto.

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