Antwort auf: Knöllchen, wenn die Scheibe zugeschneit ist

Wenn die Scheibe an meinem Auto im Winter zu schneit, kann man den Parkausweis nicht mehr sehen. Ist das richtig, dass ich in einem solchen Fall ein Knöllchen bekommen kann? Nein!

Die Pflicht des Autofahrers nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt eindeutig, dass der Parkausweis oder der Parkschein so auszulegen ist, dass dieser von Außen gut eingesehen werden kann (dies macht der Autofahrer am besten hinter der Frontscheibe). Ist diese Pflicht erfüllt, dann gibt es auch kein Knöllchen.

Wenn der Frost oder der Schnee die Scheibe zufriert, dann ist dies NICHT die Verantwortung des Fahrers. Der Ordnungsdienst müsste im Zweifel die Scheibe freimachen. Da dies aber zum einen Unbequem ist, und zum anderen diese Vorgehensweise im Falle von Schäden am Fahrzeug auch zweifelhaft ist, gehen die Ordnungsämter in der Praxis in der kalten Jahreszeit dazu über, die Schwerpunkte der Kontrollen auf andere Dinge zu setzen. Sprich, beim dichtem Schnee werden in der Regel keine Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt.

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