Antwort auf: Besteht eine Kehrpflicht für Bürgersteige und Treppen?

Besteht in Deutschland eine Kehrpflicht für Bürgersteige und Treppen? In Deutschland existiert die Verkehrssicherungspflicht die in erster Linie die Kommunen dazu verpflichtet, die Straßen vor Ästen, Laub und Schnee freizuhalten und damit den Verkehrsteilnehmern die problemlose Passage zu ermöglichen.

Die Kommunen sind häufig in ihren Gemeindesatzungen dazu übergegangen die Haus- und Grundstücksbesitzer in die Verkehrssicherungspflicht einzubeziehen und diese nun für einen sauberen Gehweg verantwortlich zu machen. Die Hauseigentümer wiederum treten diese Räum- und Kehrpflicht ihrerseits an die Mieter ab (über eine Klausel im Mietvertrag und in der Hausordnung ist dies möglich).

Damit besteht für die Haus- und Grundstückseigentümer (oder Mieter) eine Kehrpflicht.


Woher kommt die Kehrpflicht?
Diese Kehrpflicht wurde zum ersten Mal in einem Erlass aus dem Jahr 1376 gefunden und hat sich in Deutschland immer weiter ausgebreitet. Dabei ging es in dem damaligen Erlass wahrscheinlich nicht alleine um die Sauberkeit, das Kehren steht vor allem auch dafür, dass man böse Geister weg fegt die sich bekannter Maßen gerne in Schmutz und Staub wohl fühlen. Die 

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