Antwort auf: Arbeitsplatz von Vollzeit auf Teilzeit ändern oder umstellen, geht das?

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Kann man den Arbeitsplatz von einer Vollzeit Stelle auf eine Teilzeitstelle umstellen oder teilen? Ich bin in einem IT-unternehmen als Abteilungsleiter angestellt. Nach einer Krankheit die mehrere Monate gedauert hat, habe ich mein Arbeitsplatz wieder übernommen. Ich könnte aber feststellen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeitsstelle nicht mehr als Vollzeitbeschäftigung ausüben kann. Mein Arbeitgeber verweigert mir die Umstellung auf Teilzeit. Er meint, dass diese Stelle verantwortungsvoll sei und nicht aufgeteilt werden kann.
Was kann ich tun? Ich will nicht vor Arbeitsgericht. Andererseits möchte ich meine Arbeitsstelle als Teilzeitjob immer noch behalten. Gibt es da eine Lösung?

Es ist besser erstmal sich zu erkundigen wie genau die Rechtslage aussieht, bevor man vor Arbeitsgericht zieht. Jeder Fall ist anders und es ist natürlich schwer zu sagen, was in Deiner Situation entschieden wird und wer das Recht hat.
Man kann sich aber aus den vergangenen Entscheidungen des Arbeitsgerichts schlauer werden. Ähnliche Fälle wurden schon entschieden. Manche wurden auch zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden.

Ist ein Arbeitsplatz teilbar?
Während Deiner Krankheit warst Du am Arbeitsplatz nicht anwesend. Die Aufgaben jedoch sind immer noch geblieben. Das bedeutet, dass entweder eine neue Person an Deiner Stelle angestellt wurde, oder aber: dass sich mehrere Arbeitskollegen Deine Arbeit geteilt haben. Ich würde hier auf die zweite Möglichkeit tippen. Denn es werden nicht neue Leute gesucht, wenn jemand vorübergehend krank gemeldet ist.
Wenn also 2 oder 3 Deine Arbeitskollegen sich diene aufgaben geteilt haben, ist Dein Job auch teilbar. Man kann ihn also als Teilzeit ausüben. Es wird natürlich etwas komplexer die ganze Sache zu koordinieren. Vor allem Dein Chef bekommt mehr zu tun.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem ähnlichen Fall zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden ( Fundstelle: AZR 72 / 09) in diesem Fall war aber die Arbeitnehmerin schwanger.
Die Sache muss man sich gründlich überlegen, denn auch wenn Du Dein Wünsch durchsetzen wirst, wird es nicht mehr so angenehm in diesem Unternehmen als Teilzeitkraft zu arbeiten.

In einem Solchen Fall ist es vielleicht doch sinnvoller einen Anwalt für Arbeitsrecht um den Rat zu fragen.
Sollte Dein Fall vor Gericht landen, werden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts teilweise berücksichtigt. Der Fall jedoch wird gründlich untersucht und sämtliche Faktoren werden unter die Lupe genommen.
Es kann sich auch lohnen anstatt den Arbeitsplatz von Vollzeit auf Teilzeit umzustellen, einen neuen Job zu suchen. Einen, der Dich nicht so stark (körperlich) belasten wird.

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