Antwort auf: Überholen auf der Autobahn

Immer wieder die Elefantenrennen auf der Autobahn, das regt schon ziemlich auf wenn ein Laster den anderen über viele Kilometer zu überholen versucht und weder der eine Lkw noch der andere Lkw geben nach. Das Überholen auf der Autobahn und die Elefantenrennen müssen doch irgendwie geahndet werden können. Schließlich bekommt man für viele andere Dinge auch ein Bußgeld! In der Straßenverkehrsordnung ist im §1 die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer gefordert. Wenn wir uns alle daran halten würden, bräuchten wir die anderen Regelungen nicht mehr. Es ist nicht das Recht, was uns die Probleme bereitet, sondern der Umgang in der Gesellschaft untereinander und natürlich der ausgeprägte Egoismus der vielen Autofahrern so eigen ist.


In der Straßenverkehrsordnung ist bestimmt, dass der Überholende eine wesentlich höhere Geschwindigkeit haben muss. Sonst wird der Überholvorgang Bußgeldwürdig geahndet. 


Aktuell hat das Oberlandesgericht Hamm die Länge eines Überholvorgangs definiert. Bei einem Elefantenrennen hat ein Lkw Fahrer gegen das Bußgeld Einspruch eingelegt und entsprechend vor Gericht Klage eingereicht. Das Ergebnis, der Lkw Fahrer muss das Bußgeld in Höhe von 80 € bezahlen (Az. 4 Ss OWi 629/08).


Das Oberlandesgericht Hamm definierte in seinem Urteil die Dauer eines Überholvorgangs. Auf einer zweispurigen Autobahn muss ein Überholvorgang innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Fahrzeugen muss größer als 10 km/h betragen.


Nach diesen Regeln hat die Polizei schon längere Zeit die "Schleicher" bestraft. Diese Handlung wurde nun durch das Gericht bestätigt.



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