In der Straßenverkehrsordnung ist bestimmt, dass der Überholende eine wesentlich höhere Geschwindigkeit haben muss. Sonst wird der Überholvorgang Bußgeldwürdig geahndet.
Aktuell hat das Oberlandesgericht Hamm die Länge eines Überholvorgangs definiert. Bei einem Elefantenrennen hat ein Lkw Fahrer gegen das Bußgeld Einspruch eingelegt und entsprechend vor Gericht Klage eingereicht. Das Ergebnis, der Lkw Fahrer muss das Bußgeld in Höhe von 80 € bezahlen (Az. 4 Ss OWi 629/08).
Das Oberlandesgericht Hamm definierte in seinem Urteil die Dauer eines Überholvorgangs. Auf einer zweispurigen Autobahn muss ein Überholvorgang innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Fahrzeugen muss größer als 10 km/h betragen.
Nach diesen Regeln hat die Polizei schon längere Zeit die "Schleicher" bestraft. Diese Handlung wurde nun durch das Gericht bestätigt.
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