Antwort auf: Plötzlicher Fahrspurwechsel ohne Blinker

Auf der Autobahn nehmen sich immer mehr Autofahrer das "Recht" eines Fahrspurwechsels heraus. Es wird geblinkt und sofort die Fahrspur gewechselt. Ohne Rücksicht, ob sich von hinten ein viel schnelleres Fahrzeug nähert oder nicht. Es ist eine Katastrophe, diesen Übeltätern ist häufig nicht bewusst, wie nah sie damit einem Unfall sind. Dieses Verhalten ist nicht nur gefährlich, es ist auch derjenige der Unfallverursacher der plötzlich die Fahrspur wechselt.

Die Schuldfrage bei einem plötzlichen Fahrspurwechsel ohne Blinker liegt eindeutig bei dem Fahrzeug, dass die Fahrspur wechselt. Es besteht eine Verpflichtung für jeden Autofahrer, sich mit einem Schulterblick zu vergewissern, ob die Fahrbahn frei ist oder ob sich dort ein Fahrzeug befindet.


Es reicht auch nicht, einen "geteilten" Rückspiegel zu benutzen. Derjenige der die Fahrspur wechselt, ist für die Sicherheit verantwortlich. Kommt es durch den Fahrspurwechsel zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug, dann führt dies zur alleinigen Haftung.


In dieser Frage hat das Landgericht Coburg mit Az. 11O 590/08 entschieden. Eine Fahrerin stieß mit einem von hinten heran rasenden Krankenwagen zusammen. Sie scherrte mit ihrem Wagen nach links aus um ein Fahrzeug zu überholen. Hätte die Fahrerin einen Schulterblick eingesetzt, hätte sie das schnellere Fahrzeug sicher bemerkt. Aus diesem Grund entschied das Landgericht, dass die Fahrerin die alleinige Schuld für den Unfall trägt.

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