Das Europäische Parlament hat schon vieles für die Rechte der Bürger unternommen. Zuletzt wurden die Rechte bei abgesagten Flügen für die Reisenden deutlich verbessert. Allerdings akzeptieren die Fluggesellschaften das noch nicht so ganz. Die bei Verspätungen fällige Entschädigungen, werden von den Fluggesellschaften an den Reisenden nicht gezahlt. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil nun die Rechte für die Fluggäste weiter gestärkt und die Fluggesellschaft zur Entschädigung verurteilt.
Fazit: Wenn eine Fluggesellschaft kurzfristig einen Flug absagt, hat der Fluggast nach EU - Fluggastverordnung Anspruch auf einen Ausgleich. Die Fluggesellschaften weigern sich häufig, dem nach zu kommen. Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Urteil die Rechte der Fluggäste bei kurzfristigen Flugabsagen gestärkt.
Der Fluggast hat laut EU - Fluggastverordnung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, in diesem Fall von 250 Euro. Dem hat der Europäische Gerichtshof auch entsprochen. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand, ein außergewöhnlicher Umstand tritt aber laut Europäischen Gerichtshof nur bei Ereignissen, wie z. B. einem Unwetter auf. In diesem Fall handelte es sich um eine reguläre Wartung, die keinen außergewöhnlichen Umstand entspricht. Es ist Aufgabe der Fluggesellschaft, die Flugzeuge in einem entsprechend guten Zustand zu halten.
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