Antwort auf: Brombeeren sammeln

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Ich sammle sehr gerne Brombeeren. Daraus kann man Gelee und auch noch einige andere Dinge fertigen. Manchmal esse ich sie einfach nur so. Was ist eigentlich, wenn ich die Brombeeren sammle, darf ich dass oder wem gehören eigentlich die Brombeeren die ich sammle? Ich sammle die Brombeeren einfach, aber trotzdem möchte ich gerne wissen ob ich das darf.

Früher gab es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einen Passus über Mundraub der es erlaubte, die momentanen Bedürfnisse ohne Belangt zu werden zu stillen. Dieser Paragraph wurde jedoch schon vor Jahren aus dem BGB entfernt, da dieser Paragraph in Deutschland schon seit Jahren nicht mehr zeitgemäß ist.

Daher muss man sagen, dass die Brombeersträucher und damit auch die Brombeeren, sicher demjenigen gehören auf dessen Grundstück die Sträucher stehen.


Es ist also absolut verboten, die Brombeeren von einem Privatgrundstück zu stehlen. Auch von einem Staatswald ist der Klau eigentlich verboten, aber wo kein Kläger da auch kein Richter. Ist der Wald im öffentlichen Eigentum dann ist das Pflücken von Brombeeren so lange gestattet, bis ein Schild oder ein erkennbares Medium darauf hinweisst, dass es nicht gestattet ist.


Also, ist der Sammler sich darüber bewußt, dass es ein Privateigentum ist, dann kann er für das Sammeln der Beeren tatsächlich wegen Diebstahls belangt werden. Dies ist eine Straftat die kein Kavaliersdelikt ist.


Ist der Sammler der Ansicht in einem öffentlichen Wald zu stehen, dann ist das sammeln erlaubt. Dann handelt der Sammler im guten Glauben. Zwar ist der Sammler dann schadensersatz Pflichtig, aber er kann strafrechtlich nicht belangt werden.

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