Antwort auf: Begleitetes Fahren im Ausland

Begleitetes_Fahren.jpg

Unser Sohn hat die Prüfung zum Begleitenden Fahren bestanden und damit seine Führerscheinprüfung mit 17 abgelegt. Nun möchten wir Urlaub im Ausland machen und haben nun die Frage, ob er auch im Ausland mit dem Auto fahren kann?

NEIN!


Er darf sich beim Fahren nicht erwischen lassen, da es sich bei dem begleitenden Fahren um einen Modellversuch handelt der nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Der Führerschein ist damit nicht konform mit der Europäischen Union und gilt aus gleichem Grunde auch nicht als Fahrerlaubnis.


Wenn man mit dem Führerschein ab 17 im Ausland fährt, dann entspricht dies dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird hart bestraft. Natürlich hängen die Details von den jeweiligen Bestimmungen des Urlaubslandes ab.


Sollte das Urlaubsland seinerseits eine entsprechende Regelung besitzen, mag die Sache anders aussehen. Dies würde dann aber wahrscheinlich auch bedeuten, dass man die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes einhalten muss. Im Klartext man muss dort eine entsprechende Prüfung ablegen.
Im Bereich der Europäischen Union sind diese Regelungen vereinheitlicht und daher wird es nicht erlaubt sein. Wenn man nun in einem Land irgendwo in Afrika macht, mag es andere Regelungen geben.

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