
Die Windschutzscheibe muss wegen einer Beschädigung ausgetauscht werden. Nun sind auf der Windschutzscheibe einige Vignetten für die Durchfahrt in der Schweiz und in Österreich angebracht. Durch den Wechsel der Windschutzscheibe gehen die Vigenetten natürlich verloren, da diese so gefertigt werden dass eine Vignette nicht einfach abgekratz werden kann ohne massiv beschädigt zu werden. Was mache ich in solchen Fällen?
Wenn man durch Hagelschaden oder einem sonstigen Windbruch die Windschutzscheibe austauschen muss, dann gehen damit auch die Vignetten verloren. Nun gilt es die Vignetten abzukratzen und mit Rechnungen der Werkstatt den Schaden der Windschutzscheibe tatsächlich zu belegen. Nur dann erhält man eine Ersatz - Vignette von den Behörden der Schweiz oder Österreichs.
Die Autobahn - Vignetten die in der Schweiz und in Österreich Pflicht sind, sind nicht wirklich verloren. Allerdings darf man auf keinen Fall einfach ohne die Vignette in die Schweiz (oder Österreich) einfahren, sonst wird es teuer. Die Behörden in der Schweiz und in Österreich unterstellen die verbotene Mehrfachnutzung der Autobahnvignette und schon werden Strafen von 240 € fällig.
Um eine neue Vignette zu erhalten muss man sich bei den Zollbehörden der Schweiz (oder Österreich) melden und dort
- die Reste des Vignettenaufklebers (wichtig, mit Seriennummer)
- die Rechnung der Werkstatt sowie eine Bestätigung der Versicherung
vorlegen. Es reicht auf keinen Fall, einfach ein Foto der "alten" Vignette vorzulegen. Die Behörden unterstellen in solchen Fällen eben eine doppelte Nutzung der Vignette. Man ist hier in der echten Beweispflicht und man muss dem bearbeitenden Beamten glaubhaft machen, dass hier eine echte Beschädigung der Vignette vorliegt.
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