Antwort auf: SecureCode Verfahren: Die sich nicht anmelden sind die Dummen

Ich nehme zwar an einem Onlinebanking teil, aber da ich meiner Kreditkarte nicht dem Internet anvertrauen möchte, kann meine Karte auch nicht Missbraucht werden. Diesem Irrglauben bin ich aufgesessen. Obwohl ich meine Kreditkarte nie im Internet eingesetzt habe, sagt meine Bank dass ich dennoch für den Schaden aufkommen muss. Aufgrund der stark angestiegenen Kriminalität mit Kreditkarten wie z. B. Visa oder Mastercard haben die Banken und Kreditinstitute ein SecureCode Verfahren eingerichtet das den Besitzer der Kreditkarte während des Onlineeinkaufts zu einer Passworteingabe auffordert. Damit werden die Onlinebezahltransaktionen deutlich besser abgesichert, als es bisher der Fall war.

Allerdings dürfen diejenigen Kreditkartenbesitzer sich nicht damit in Sicherheit wiegen, dass sie die Kreditkarte vielleicht noch nie Online eingesetzt haben. Das Problem bei dem SecureCode Verfahren ist, dass man von der Seite auf der man den Einkauf tätigen möchte auf die SecureCode - Seite umgeleitet wird. Dort identifiziert man sich dann mit 

  • der Kreditkartennummer
  • dem Ablaufdatum der Kreditkarte
  • dem Geburtsdatum und
  • der Postleitzahl des Wohnorts
Dann definiert der Besitzer sein Passwort, mit dem er sich bei zukünftigen Onlineverkäufen zusätzlich identifizieren möchte.

Soweit so gut! Dumm sind diejenigen, die sich beharrlich dem Onlineeinkauf verweigern. Die Prüfkriterien die bei dem erstmaligen Erstellen des Passworts abgefragt werden, sind leider sehr leicht in Erfahrung zu bringen. Wer z. B. einen Mietwagen holt muss gleichzeitig mit der Kreditkarte auch eine Kopie seinen Personalausweises und des Führerscheins da lassen. Betrüger, die es geschafft haben die Kreditkartennummer zu besorgen (was wirklich nicht schwierig ist, alleine schon die weggeworfenen Kreditkartenbelege bei den Tankstellen sind eine Fundgrube für Betrüger). 

Wenn nun Betrüger in die Hand dieser Daten gelangen (z. B. durch Einbruch in eine Autovermietung) dann können die Betrüger die Kreditkarten einsetzen. Hat der Besitzer noch keinen SecureCode angelegt, haben die Betrüger die Möglichkeit diesen SecureCode anzulegen und die Karte zu missbrauchen.

Der Dumme ist dabei wie gesagt der Besitzer der Kreditkarte, der der Ansicht ist die Kreditkarte sei bei ihm im Geldbeutel sicher. Mit diesem SecureCode - Verfahren ist ein Sicherungssystem in Kraft gesetzt dass offenbar den Besitzer der gestohlenen Kreditkartendaten als rechtmäßigen Eigentümer identifiziert. Dies kann er nur sein, wenn der eigentliche Besitzer der Kreditkarte fahrlässig mit seinem Passwort (SecureCode) umgegangen ist. Damit trägt der Kreditkarteninhaber nach Ansicht der Banken und Kreditinstitute auch eine erhebliche Mitschuld. In der Sendung ARD - Ratgeber Geld vom Sonntag, den 26.02.2011 wurde ein Beitrag über einen solchen Fall Dokumentiert.

Dadurch kehrt sich die Beweislast um der Eigentümer der Kreditkarte muss nachweisen, dass er betrogen worden ist und dass er sein Passwort nicht weitergegeben hat. Wenn man sich nie Online angemeldet hat, ist dies schwierig und fast unmöglich.

Damit sind die Kreditkartenbesitzer quasi dazu verdonnert, ihre Kreditkarte beim SecureCode anzumelden und sich ein Passwort zu vergeben. Es reicht auf keinen Fall, die Kreditkarte einfach nicht im Internet einzusetzen.

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