Antwort auf: Radfahrer und MPU

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Auch Radfahrer müssen zur MPU wenn sie mit der entsprechenden Promille - Zahl im Blut angetroffen werden. Was wenige beachten, auch als betrunkener Fahrradfahrer kann der Autoführerschein eingezogen werden. Nur die Promillegrenze für das Fahrrad liegt mit 1,2 Promille höher als beim Auto. Sonst sind die rechtlichen Gegebenheiten die gleichen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil Az. 3C32.07 entschieden, dass ein Radfahrer zur MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) muss. Ein Radler war mit 1,6 Promille unterwegs und hat damit eine Straftat begangen. Wenn der Fahrradfahrer nicht an die MPU teilnimmt oder sie nicht besteht wird der Autoführerschein entzogen.

Das Gericht vertritt die Ansicht, bei so hohen Werten besteht die Gefahr, dass der Radfahrer auch betrunken Auto fährt.

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