Antwort auf: Haben Fahrrad Fahrer am Zebrastreifen vorrang?

Ich bin Autofahrer und muss zugeben, dass ich ein gewisses Problem mit den Fahrradfahrern habe. Mir fällt immer auf, wie rücksichtslos die Fahrradfahrer unterwegs sind. An roten Ampeln werde ich rechts überholt und an Zebrastreifen fahren die Fahrradfahrer einfach drüber. Dies wäre nicht so schlimm, aber die Fahrradfahrer sind erheblich schneller als ein Fußgänger und sie tauchen quasi aus dem Nichts auf. Ich habe schon ein paar mal stark bremsen müssen, weil zwischen zwei Häusern ein Radfahrer auftauchte (fuhr bestimmt 30 - 50 km/h) und mit dieser Geschwindigkeit über den Zebrastreifen flog. Ich bekomme dann immer einen Schreck und das es hier nicht zu einem Unfall kommt, ist reine Glückssache. Haben Fahrrad Fahrer am Zebrastreifen Vorrang? Rein rechtlich ist die Geschichte klar, rein rechtlich haben Fahrradfahrer am Zebrastreifen keinen Vorrang. Es sei denn, sie steigen ab und schieben das Rad, damit werden die Fahrradfahrer zu Fußgängern und Fußgänger haben natürlich am Zebrastreifen Vorrang.

Aber dies ist natürlich, wie immer im Recht, nur die halbe Wahrheit. Die Autofahrer müssen an Fußgängerüberwegen besondere Rücksicht nehmen und damit rechnen, dass Fußgänger den Zebrastreifen queren. Wenn nun ein Fahrradfahrer über den Zebrastreifen fährt, hat dieser zwar kein Vorrangsrecht, aber der Autofahrer hat an Zebrastreifen eine besondere Pflicht auf Rücksichtnahme. Beide Rechte (Pflichten) der beteiligten Unfallparteien muss im Fall eines Unfalls ein Gericht abwiegen und schließlich nach der geschilderten Sachlage entscheiden.

Das Landgericht Frankenthal (Az. 2 S 193/10) hat einem Radfahrer eine erhebliche Mitschuld angelastet. In diesem Fall wurde eine Fahrradfahrerin auf dem Zebrastreifen von einem Auto leicht touchiert. 

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