Wer also in Ausbildung ist und einen eigenen Computer nutzt, für den sind nun auch bei den Eltern die GEZ - Gebühren für das Radio fällig. Gleiches gilt für die vielen Firmen, die einen Computer anbieten. Jeder Computer der Internetfähig ist und damit theoretisch ein Onlineradio empfangen kann, für den werden GEZ - Gebühren fällig.
Aktuell hat ein Anwalt geklagt, der in seiner Kanzlei einen Computer mit Internetzugang genutzt hat und gegen die Radiogebühr für seinen Computer geklagt hat. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Az. : 7 A 10959/08. OVG) hat dieses Vorgehen der GEZ bestätigt und den Anwalt zur Zahlung der Rundfunkgebühr für seine Kanzlei verurteilt.
Wenn man im Büro oder in einem Firmenwagen schon Gebühren für ein Radio zahlt, gilt diese Regelung natürlich nicht.
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