Zum Beispiel bei Gerichtsverhandlungen. Die Gerichtsverhandlung hieß im Mittelalter Thinge (sprich: Tinge). Der zu verurteilende wurde bei einer Gerichtsverhandlung drei Mal vorgeladen, erschien der Angeklagte auch bei der dritten Verhandlung nicht, so wurde er in Abwesenheit rechtskräftig verurteilt.
Aller guten Thinge waren also drei. Im laufe der Jahre wurde aus Thinge eben Dinge.
Daraus leitet sich auch der Ausspruch "dingfest machen" ab. Damit ist eine Verhaftung und eine Verurteilung einer Person gemeint.
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