Antwort auf: welche Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sind geplant?

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Bundesdatenschutzgesetz-Datenschutz-.jpgDie neue Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werden bestimmt dem Datenmissbrauch entgegenwirken. Was ist aber neu in dem Gesetzt und welche Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird genau vorgenommen?


Für uns, normale Verbraucher ändert sich nicht viel, außer dass wir vielleicht etwas weniger Post bekommen. bei den Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes geht es um einen sog. Listenprivileg. Das bedeutet, dass z.B jeder Bundesbürger hier in Deutschland einen Brief erhalten kann, der als Einladung zum Abschluss eines Abos gesehen werden kann. Es geht schlicht und einfach um Werbung. Wegen der Krise haben auch die Verlage schere Einbußen erlitten müssen. Daher ist ein Aufbau der ABO-Kunden wichtiger denn je.


Mit der neuen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll es keinen Listenprivileg mehr geben. Das bedeutet, dass die Versendung von Briefen an Kunden die sich das vorher nicht ausdrücklich gewünscht haben, als ein Missbrauch der persönlichen Daten gesehen werden kann. Für solches Verhalten sind Busgelder vorgesehen.


Für den einen oder den anderen Verlag wird das bestimmt schwere folgen haben. Denn ohne die Listenprivilegien werden die Abo-Stammbäume nicht mehr erhalten können. Die Kundschaft wird vermutlich schneller schrumpfen als zunehmen. Das wünscht sich kein Verlag.


Ob die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes auch umgesetzt werden bleibt noch abzuwarten. Näheres kann man darüber auf der Seite des VDZ - Verbandes der Deutscher Zeitschriften Verläger.