Kleiner Wohnung für Hartz IV in Ballungsräumen

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Ich wohne in einer Stadt und da sind die Mieten nun einmal sehr hoch. Muss ich wirklich in eine wesentlich kleinere Wohnung umziehen. Wenn ich auf dem Land wohnen würde, hätte ich eine größere Wohnung zur Verfügung.



Fazit: In Ballungsräumen müssen Hartz IV - Empfänger nicht in eine kleinere Wohnung umziehen.




Wer in einem Ballungsraum lebt, muss bei den dort höheren Mietpreisen nicht in eine extrem kleinere Wohnung umziehen. Zwar darf man nicht auf jeden Fall in seiner Wohnung bleiben und eventuell in eine kleinere Wohnung umziehen. Aber die Größe der Wohnung ist nicht alleine vom Mietpreis abhängig. 

Nach dem Bundessozialgericht Kassel mit Az: B 4 AS 30/08 R vom 19.02.2009 haben Hartz IV - Empfänger den Anspruch auf die gleiche Wohnungsgröße wie Arbeitslose außerhalb des Ballungsgebietes. Ergo, die Stadt muss die teueren Mieten im gewissen Rahmen hinnehmen.



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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Uwe vom 25.02.09 0:43.

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