Antwort auf: Darf ein deutscher Bus in Frankreich Personen befördern ?

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Situation: Eine Gruppe Schüler fährt mit deutschem Reisebusunternehmen nach Frankreich. Der Bus bleibt vor Ort und dient der Beförderung der deutschen UND französischen Schüler zu diversen Ausflugszielen.

Frage:
Darf der deutsche Bus die französischen Schüler befördern. Die frz. Schule sagt mir, dass das Unternehmen dafür eine (wie auch immer Lizenz, vgl. Dateianhang) als Nachweis und damit Autorisation benötigt.
Kennen Sie sich da aus?

Weiterhin sagt mir die Schule:

1. Der Bus darf nur die von der dortigen Administration genehmigten Fahrtrouten zu den Ausflügen fahren

2. Ich darf selbst nicht mal mit der deutsche Gruppe ohne deren Genehmigung überhaupt keine weiteren spontanen Fahrten mit dem von mir organisierten Bus in Frankreich machen. Der Bus muss stehen und darf von mir nicht benutzt werden, außer der für die im Vorfeld angemeldeten Wege.

Wie kann ich diese Aussagen auf Rechtmäßigkeit prüfen?

Hallo,

gerne nehme ich Stellung zu dem geschilderten Fall. Leider muss ich aber auch sagen, dass ich kein Rechtsexperte nach dem französischen Personenbeförderungsrecht bin.

Tatsache ist, dass die Personenbeförderung staatlicher Kontrolle unterliegt. Damit wird sicher gestellt, dass nicht einfach ein dahergelaufener Hinze oder Kunz sich als Busunternehmer ausgeben kann und vielleicht mangels Kenntnisse Menschenleben gefährdet.

In Deutschland muss ein Reisebusunternehmer seine Konzession beim Landkreis beantragen und dort auch seine Eignung nachweisen. Hierzu gehören z. B. die wirtschaftliche Unabhängigkeit und auch die notwendigen Fachkenntnisse über das Personenbeförderungsrecht. Nebenbei noch solche Dinge wie, dass er nicht Vorbestraft sein darf, seine Zahlungen an die Sozialversicherung geleistet hat usw. Damit stellt der Staat einen Mindeststandard sicher. Viele Dinge die uns als selbstverständlich erscheinen, existieren weil der Gesetzgeber entsprechende Vorschriften erlassen hat, die der Reisebusunternehmer zuerst Kennen und dann auch umsetzen muss. Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen (auch geringfügige) setzt der Busunternehmer seine Konzession und damit seine Lebensgrundlage aufs Spiel. Demzufolge gibt es in Deutschland (und hoffentlich auch im restlichen Europa) einen hohen Sicherheitsstandard in der Personenbeförderung.

Da wir in der EU leben und das EU - Recht von den Mitgliedsstaaten in das jeweilige Landesrecht umgesetzt werden muss, gibt es ähnliche Vorschriften auch in Frankreich. Auch wenn ich im Detail nicht über das französische Recht informiert bin, lassen sich solche grundsätzlichen Vorschriften doch übertragen, da diese EU - weit einheitlich sein sollten (wovon ich bei meinem Wissenstand auch ausgehe).

Die Frage ist nun, darf ein deutscher Reisebusunternehmer in Frankreich Personen befördern. Erst einmal ja, denn innerhalb der EU gilt eine entsprechende Freiheit. Allerdings muss sich dann der deutsche Reisebusunternehmer dem französischen Recht unterwerfen und die dort gültigen Bedingungen erfüllen. Sprich er muss einen Antrag stellen und die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen und Nachweise führen.

Wenn der Reisebus in Deutschland startet und in Deutschland Fahrgäste aufnimmt, dann darf er sicherlich mit seiner Genehmigung alle Reiseziele auf seiner Fahrtroute ansteuern, wenn er denn auch wieder zurück kommt und mit der Reisegruppe eine geschlossene Fahrt entsteht. Der eigentliche Reisegrund ist also eine Gruppe aus Deutschland nach Frankreich und durch Frankreich zu fahren und die gleiche Gruppe auch wieder zurück zu bringen. Aber innerhalb eines fremden Landes Personen von A nach B zu befördern, die nicht wirklich etwas mit dem eigentlichen Reisegrund zu tun haben, unterliegt sicherlich dem jeweiligen Landesrecht und können nicht mit einer deutschen Konzession betrieben werden. Solche Fahrten setzen eine entsprechende französische Konzession voraus.
(Ich habe hier das geltende Deutsche Recht mit dem französischen Recht gleichgestellt).

Ich kann mir Vorstellen, dass dies sehr fremd klingt. Ich selbst habe einige Jahre diverse Rechtsvorschriften lernen und anwenden müssen und habe an vielen Dingen gezweifelt. Heute glaube ich den Sinn solcher Vorschriften erkannt zu haben. Man muss sich in der Tat viele Jahre damit beschäftigt haben um den Sinn zu verstehen. Aber das trifft für den meisten Unterrichtsstoff in der Schule ja auch zu.

Um nun Ihre Fragen konkret zu beantworten, da habe ich keine Ahnung. Ich bin auch der französischen Sprache nicht mächtig, ich habe als Fremdsprachen Englisch und Spanisch gewählt. Wenn Sie diese Aussagen selber auf Rechtmäßigkeit prüfen möchten, benötigen Sie ein französischen Pendant meiner Website. Dieses unterfangen dürfte wohl schwierig werden. Ich denke aber, dass ich in meinen Ausführungen einen kleinen und schnellen Einblick in das geltende Personenbeförderungsrecht geben konnte. Ein französischer Unternehmer der in Deutschland ohne geltende Konzession Personen befördert, würde schnell angeklagt. Ich nehme mir einfach die Freiheit, dieses Rechtsprinzip auf die Franzosen zu übertragen.