Antwort auf: Zeitarbeitsverträge können unbefristet gültig sein

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Ein Zeitarbeitsvertrag ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag. Wenn die Form nicht eingehalten wird, wird aus dem Zeitarbeitsvertrag schnell ein unbefristeter Vertrag. Hierbei sind schon Kleinigkeiten ausreichend die im TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) genannt sind. In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer schnell leichtes Spiel und sitzt nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Straße sondern ist unbefristet beschäftigt und genießt so den regulären Kündigungsschutz.


Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss laut TzBfg schriftlich und VOR der Arbeitsaufnahme unterschrieben sein. Wer schon einen oder mehrere Tage gearbeitet hat und erst danach den befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte das Arbeitsgericht aufsuchen. Denn hierbei handelt es sich eindeutig um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wegen Formfehlers.


Wird der befristete Arbeitsvertrag nach der Ablauf der vereinbarten Frist fortgesetzt, so gilt dies ebenfalls automatisch als ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Allerdings kann der Arbeitgeber im Falle einer Verlängerung dies rechtzeit durch einen Einspruch erneut befristen. Versäumt er dies, ist der Arbeitnehmer auf der glücklichen Seite.


Ein wohl sehr häufiger Fall ist wohl die Angabe eines unzutreffenden Vertretungsgrund. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit Aktenzeichen (Az: 2 Sa 793/06) gerade für eine Frau entschieden. In diesem Fall war die Frau als eine Elternzeit-Vertretung eingestellt worden. Die Frau hat aber andere Aufgaben als die Stelleninhaberin ausgeführt. Damit ist der Grund des befristeten Arbeitsverhältniss entfallen und es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.

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