Antwort auf: Wer hat die Einsatzleitung bei der Feuerwehr ?

Wenn mehrere Feuerwehren gleichzeitig eingesetzt werden, wer hat denn dann die Einsatzleitung ?


Die Einsatzleitung hat in erster Linie der Bürgermeister. Der Bürgermeister hat die Einsatzleitung dem Wehrführer bzw dem Wehrleiter übertragen. Dennoch muss man nicht warten, bis der Wehrführer kommt. Die Einsatzleitung vor Ort hat der erste Brandmeister am Einsatzort und behält die Einsatzleitung so lange, bis ein höher Dienstgrad die Einsatzleitung aktiv übernimmt.

Das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz regelt die Einsatzleitung im § 24.


§ 24

Einsatzleitung

(1) Die Einsatzleitung hat

der Bürgermeister,

der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges,

der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1,

oder ein Beauftragter.

(2) Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen.

(3) In besonderen Fällen kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde, wenn eine solche nicht vorhanden ist der das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium, einen Einsatzleiter zur einheitlichen Wahrnehmung der Abwehrmaßnahmen bestimmen.

(4) In Betrieben mit einer Werkfeuerwehr hat der Leiter der Werkfeuerwehr die Einsatzleitung. Wird neben der Werkfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden sie eine gemeinsame Einsatzleitung, deren Führung bei hauptberuflicher Werkfeuerwehr bei deren Leiter, sonst bei dem Leiter der Berufsfeuerwehr liegt. Der Bürgermeister kann sich selbst die Einsatzleitung vorbehalten oder einen anderen damit beauftragen, wenn Gefahren für die Allgemeinheit drohen.

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