Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, so steht es im Artikel 16 des Deutschen Grundgesetztes. Im Dritten Reich sind viele Deutsche ins Exil gegangen, da sie aufgrund ihrer Abstammung, des Glaubens oder Ihrer Meinung vom Staat verfolgt worden sind. Andere Staaten haben diese Menschen aufgenommen, und haben somit den Verfolgten Asyl gewährt.
Da aber auch viele Länder den Menschen das Asyl verwehrt haben, wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz der Artikel 16 geschaffen, der politisch verfolgten (keine Kriminellen) einen Zufluchtsort bieten soll.
Jeder genießt in Deutschland Asyl, der wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt oder in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt wird.
Lange Zeit wurde das Asylrecht in Deutschland kaum angewendet, da es zur Zeit des kalten Krieges mangels Reisemöglichkeiten und anderen Umständen gar nicht dazu kommen konnte.
Nach dem Fall der Mauer beantragten in Deutschland immer mehr Menschen Asyl, und zwar hauptsächlich aus den Entwicklungsländern. Diese Menschen waren zumeist nicht wirklich verfolgt, sondern waren in Ihrer Vielzahl Wirtschaftsflüchtlinge. Aus diesem Grund wurden in 1993 das Asylrecht überarbeitet. Wer nach Deutschland aus einem sicherem Land einreist (dazu gehört z. B. ein Land das der Europäischen Union angehört), kann in Deutschland keinen Asylantrag stellen, da er aus einem Land anreist, dass definitiv denjenigen nicht aus politischen Gründen verfolgt. Das Auswertige Amt entscheidet darüber, welche Staaten als sichere Herkunftsländer gelten, also die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, gilt.
Seit diesem Zeitpunkt ist die Anzahl der Asylanträge in Deutschland stark gefallen. Im Jahr 2003 wurden dennoch 71.000 Asylanträge in Deutschland gestellt.
In Deutschland werden die Menschen unter Schutz gestellt, die unter staatlicher Verfolgung leiden. Eine Verfolgung aus geschlechtsspezifischer Verfolgung oder durch extremistische Gruppierungen gehören nicht zu einem Anerkennungsgrund.
Asyl ist für mich eine Art einem Enes tschüß zu sagen den er ist ein Kurde.
Er beschipft mich als rassistich wenn ich ihn nekke eben typisch Türke