Die Abfallkategorie E als ethischer Abfall und hierfür gelten spezielle Vorschriften. Dieser Form von Abfall muss in verschlossenen Behältern in Kühlräumen gelagert werden. Von dort geht der Abfall in eine Verbrennungsanlage wo er dann sicher entsorgt wird.
Dabei handelt es sich nicht um ein leichtes Thema. Was ist z. B. mit Fehlgeburten? - Ist dies Abfall oder darf man eine Beerdigung durchführen. Bis zum Jahr 1999 hat ein Gesetz bestimmt ob man eine Fehlgeburt beerdigen darf, die Grenze lag bei einem Gewicht von 1000 Gramm. Lag eine Fehlgeburt unter dieser Grenze galt der Leichnam als ethischer Abfall, lag er darüber so durften die Eltern eine Beerdigung durchführen. Seit der Änderung des Gesetzes dürfen nun Eltern ihre toten Kinder bestatten.
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